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Ist ein Arbeitnehmer berufsmäßig mit dem Umgang des Geldes des Arbeitgebers betraut (z. B. Mitarbeiter an der Kasse), ist er im Hinblick auf Kündigung etc. besonders gefährdet. Dazu ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. 1. Risiko fristlose Kündigung: Wenn Arbeitnehmer Vermögensdelikte zulasten des Arbeitgebers begehen, berechtigt das in der Regel zur fristlosen Kündigung. Bei sehr geringfügigen Beträgen und einer bis dahin beanstandungsfreien Tätigkeit kann eine Kündigung bei langer Betriebszugehörigkeit ausnahmsweise unverhältnismäßig und damit unwirksam sein (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 05.08.2015, Az. 2 Sa 1210/14 . Ausgangslage: Das WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) sieht in § 2 Abs. 2 Satz 1 vor, dass die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig ist, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und der Arbeitnehmer überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird. Fall: Elf Jahre lang war ein Mathematiker an der Universität Gießen mit insgesamt 16 ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 06.10.2020 zum Aktenzeichen 13 A 900/18 die Klage eines Schulrektors auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben abgewiesen, weil der Rektor die konkrete Arbeitszeitüberschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt hat. Aus der Pressemitteilung des VG Hannover vom 06.10.2020 ergibt sich: Der Rektor einer Grundschule in Hannover begehrte die Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Freizeitausgleich für seit April 2015 geleistete Mehrarbeit im Umfang von mehr als acht Stunden wöchentlich. Der Kläger berief sich zur Begründung auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Diese ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Verfassungsrichter dürfen sich mehrfach mit demselben Streitgegenstand beschäftigen. Eine „Vorbefassung“ schließt sie von künftigen ähnlichen Fällen nicht aus, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 18. Mai 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 1 BvR 610/17). Im konkreten Fall geht es inhaltlich um die Sozialbeiträge auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese bereits am 7. April 2008 (Az.: 1 BvR 1924/07) sowie am 6. September 2010 (Az.: 1 BvR 739/08) als rechtmäßig bestätigt. An diesen früheren Entscheidungen waren der Vizepräsident ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.11.2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 582/17 entschieden, dass die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann wirksam sein kann, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 39/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich: Der Kläger war seit Juli 2000 bei der beklagten Gemeinde tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 01.04.2006 wird der Kläger als vollbeschäftigter Arbeitnehmer jeweils für die Saison vom 01. April bis zum 31. Oktober eines ... weiter lesen
Am 06.04.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal mit den Befristungsregelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befasst, AZ 7 AZR 716/09. Dieses Mal aber gewann die Arbeitnehmerin nicht. Sie war von 2006 bis 2008 gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG bei einem Bundesland als Lehrerin angestellt. Die herangezogene Vorschrift erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt. Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes ... weiter lesen
Die gewerkschaftlich nicht organisierten Klägerinnen und Kläger sind vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Nach den schriftlichen Arbeitsverträgen aus den Jahren 1991 und 1992 bestimmen sich die Arbeitsverhältnisse nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung und außerdem nach den für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträgen und der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O). Durch Tarifverträge "zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. In einem aktuellen Urteil des LAG Köln vom 18.12.2015 (4 Sa 615/15) geht es um das Thema der Ausschlussfristen und die Frage, ob bzw. inwieweit den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang Hinweispflichten treffen. Was gilt nun wirklich im Hinblick auf Ausschlussfristen? Fachanwalt Bredereck: Die Diskussion um Ausschlussfristen gab es auch bereits, als der Mindestlohn eingeführt wurde. Wird jetzt durch Hinweisplichten des Arbeitgebers aufgeweicht? Fachanwalt Dineiger: In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung ein paar Urteile geliefert, in denen es ... weiter lesen
Die 36 Jahre alte Klägerin wurde von der Beklagten, einer evangelischen Kirchengemeinde, seit Mai 1997 zunächst als Gruppenleiterin in einer Kindertagesstätte beschäftigt und seit Oktober 1998 zur Leitung eines Kindergartens abgeordnet. Sie ist Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) und deshalb ordentlich unkündbar. Das Arbeitsverhältnis unterliegt den Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Landeskirche in Baden, deren § 6 die Mitarbeiter zur Loyalität verpflichtet und die Mitgliedschaft in Organisationen ausschließt, deren Grundauffassung, Zielsetzung und praktische Tätigkeit im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag stehen. Gemäß § 9 kann ein Dienstverhältnis aus wichtigem Grund beendet werden, wenn ein Mitarbeiter in grober, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag Aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber ergeben sich neben der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen, auch sog. Nebenpflichten. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass er sich nicht abwertend über seinen Arbeitgeber äußert. Treuepflicht im öffentlichen Dienst Wenn man nun im Bereich des öffentlichen Dienstes beschäftigt ist, kann sich daraus wiederum zu einem gewissen Grad eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Köln, Urteil vom 19. November 2014 – 7 Ca 2114/14 –, juris. Fall: Die Klägerin arbeitete im Bordservice von Schnellzügen. Die Arbeitnehmerin war während der Dienstzeit immer wieder eingeschlafen und hatte deswegen insgesamt bereits zwei Abmahnungen erhalten. Es gab auch noch eine weitere Abmahnung wegen eines anderen Sachverhalts. Der Arbeitgeber hatte schließlich gekündigt, als die Klägerin während der Dienstzeit eingeschlafen war. Die Klägerin berief sich darauf, dass sie bereits zu Dienstbeginn ihrer Zugchefin und der Leiterin des ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 733/16 entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als Facharbeiter ein. Die ... weiter lesen