Münster (jur). Bereitet ein Psychotherapeut Verkehrssünder auf ihre medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vor, wird für diese Leistung Umsatzsteuer fällig. Denn verkehrstherapeutische Leistungen mit dem Ziel, die MPU zu bestehen und damit den Führerschein wiederzuerlangen stellen keine steuerfreien Heilbehandlungen dar, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 16. Oktober 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 15 K 3562/14 U).
Der Kläger ist approbierter psychologischer Psychotherapeut und führt unter anderem verkehrstherapeutische Behandlungen zur Vorbereitung auf die MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, durch. Auf seiner Homepage warb der ... weiter lesen