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Grundsätzlich sollten Auszubildende nicht im Homeoffice arbeiten. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBiG hat der Ausbildende den Auszubildenden selbst auszubilden, damit den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird. Gleichzeitig soll die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt werden, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Der Ausbildende muss überwiegend in der Ausbildungsstätte anwesend sein, damit er den Auszubildenden ordnungsgemäß anleiten und seine Arbeitsergebnisse kontrollieren kann. Dies ist in der Regel ... weiter lesen
• Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung des Internets für private Zwecke erlaubt, so kann dieser das Internet privat nutzen, wenn dadurch die Pflicht Arbeitsleistung nicht verletzt wird. • Eine exzessive Nutzung des Internets, durch den Arbeitnehmer, während der Arbeitszeit verletzt erheblich die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten. In einem solchen Fall bedarf es keiner Abmahnung, wenn davon auszugehen ist, dass die Abmahnung nicht als erfolgsversprechend angesehen werden kann. • Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets untersagt, so ist diese nicht pflichtwidrig, wenn die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht verletzt wird, und der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober Nach der Insolvenz von Air Berlin ist nun die Übernahme der Tochterunternehmen Niki und LGW durch Lufthansa beschlossen. Die Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite besteht aber fort. Zahlreichen Mitarbeitern von Air Berlin aus Verwaltung und Bodenpersonal (1400 Betroffenen) droht nach Pressemeldungen (u. a. Spiegel Online vom 6.10.2017) der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Kündigungsschutzklage lohnt sich Wer länger ... weiter lesen
Die Corona -Pandemie , das gesunkene Reiseverhalten und die ohnehin wirtschaftliche Schieflage setzen dem Lufthansa-Konzern arg zu. Der Lufthansa-Konzern hat bei Fluggästen mit seiner stark verzögerten Rückzahlung für ausgefallene Flüge zudem keine Pluspunkte gesammelt und Vertrauen eingebüßt. Die Lufthansa wird mindestens 150 Flugzeuge der früher 760 Flugzeuge großen Flotte abschaffen; das sind 50 Flugzeuge mehr als ursprünglich geplant. 8 der 17 Flugzeugtypen soll abgeschafft werden, darunter wohl auch der A380. Außerdem werden ca. 30 % der angemieteten Büroflächen gekündigt. Außerdem wird ein beachtlicher Anteil an ... weiter lesen
Ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers kann für einen Arbeitgeber zu einer schwierigen Situation führen. Es stellt sich die Frage, ob eine Abmahnung ausreichend ist oder ob eine verhaltensbedingte Kündigung angemessen wäre. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, wann eine Abmahnung und wann eine Kündigung die richtige Maßnahme ist. Wann ist eine Abmahnung angemessen? Eine Abmahnung sollte in erster Linie dazu dienen, dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten bewusst zu machen und ihn zur Änderung seines Verhaltens aufzufordern . Eine Abmahnung ist somit in der Regel der erste Schritt, um auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers aufmerksam zu machen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 16. Mai 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 559/22 entschieden, dass ein an sich zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung geeignetes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt, wenn das Handeln eines anderen Beschäftigten als „korrupt“ und „mafiös“ bezeichnet wird, da diese Worte geprägt davon sind, einen Anderen abzuwerten und zu beleidigen. Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. In diesem Fall kann sich der Arbeitnehmer sodann nicht ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. In einem aktuellen Urteil des LAG Düsseldorf vom 15.12.2015 geht es um die Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen, die Revision wurde zugelassen. Was gilt denn nun eigentlich im Urlaubsrecht? Fachanwalt Bredereck: Im vorliegenden Fall wurde einem Erben vom LAG Düsseldorf ein Urlaubsabgeltungsanspruch zugesprochen. Das Gericht bringt auch klar zum Ausdruck, dass das Urteil im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht. Wird es jemals Ruhe geben im Urlaubsrecht? Fachanwalt Dineiger: Das ist schon etwas merkwürdig. ... weiter lesen
Inwieweit machen sich Vorgesetzte strafbar, wenn ihre Untergebenen andere Mitarbeiter misshandeln? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.10.2011, 4 StR 71/11 entschieden. In dem Fall hatten mehrere Mitarbeiter eines städtischen Bauhofes in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren einen Kollegen, der allerdings einer anderen Kolonne angehörte, mehrfach schwer verprügelt. In einem Fall erlitt das Opfer sogar Rippenbrüche. Obwohl der Vorgesetzte der Täter selbst seine Hand nicht erhoben hatte, prüfte der Bundesgerichtshof, ob er sich nicht doch strafbar gemacht hat, da er offenbar bei den Straftaten anwesend war. Gemäß § 13 StGB kann nämlich auch jemand strafbar sein, ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16) hat eine interessante neue Entscheidung getroffen, in der es um eine häufige Konstellation bei einer Kündigungsschutzklage geht. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gestellt und gewinnt erstinstanzlich. Geht der Arbeitgeber nun in Berufung, ist das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nicht nur bis zum rechtskräftigen Abschluss (oder Vergleich ) zu bezahlen, sondern zusätzlich auch noch zu beschäftigen, äußerst gering. Dass der Arbeitnehmer wieder im Betrieb auftaucht ist meist nicht gewünscht. gerade für Führungskräfte und Leitende Angestellte ist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. Allerdings kommt es dabei anscheinend nicht nur auf die strafrechtliche Bewertung an. Das BAG entschied nun nämlich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11), dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden könne, dass die ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
Laut Bundesarbeitsgericht ist die Formulierung in einem Zeugnis, man habe den Mitarbeiter „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“, nicht als versteckter Hinweis auf tatsächliches Desinteresse und fehlende Motivation des Mitarbeiters zu verstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sich daher in Zukunft in aller Regel nicht mehr mit Erfolgsaussicht gegen diese Formulierung wehren können. weiter lesen