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Der Ehegattenunterhalt Unter bestimmten Umständen kann die bedürftige Person nach der Scheidung weiterhin von dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangen. Allerdings gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt, dass nach der Scheidung ein jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Folgende Unterhaltsansprüche gibt es: Unterhalt wegen Kindesbetreuung Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder wegen Gebrechen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Aufstockungsunterhalt Unterhalt für die Zeit der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung Unterhalt aus Billigkeitsgründen 1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung Die ... weiter lesen
Celle (jur). Hartz-IV-Bezieher müssen von ihrem Arbeitslosengeld II keine Kindesunterhaltszahlungen leisten. Auch zusätzliche Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit sind bis zum gesetzlichen Erwerbstätigen-Freibetrag geschützt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag, 26. April 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 6 AS 1200/13). Das Jugendamt kann dann keine Unterhaltszahlungen verlangen. Im konkreten Fall forderte das Jugendamt der Stadt Hannover von einem 37-jährigen Hartz-IV-Aufstocker Unterhaltszahlungen für seine zwölfjährige Tochter. Neben seinen Einkünften aus seiner Erwerbstätigkeit in Höhe von monatlich 700 Euro ... weiter lesen
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2004 - 16 UF 238/03 Sachverhalt Kurz vor ihrer Heirat im Dezember 1987 schlossen die Parteien einen Ehevertrag, in dem sie Gütertrennung vereinbarten und der folgende Regelung enthielt: „Für den Fall der Scheidung ist der etwaige Unterhaltsberechtigte berechtigt, von dem Unterhaltsverpflichteten einen monatlichen Unterhalt in Höhe des Gehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe A 3, 10. Dienstaltersstufe - ohne Ortszuschlag - zu verlangen. Ein etwaiger Zuverdienst des Unterhaltsberechtigten bleibt bis zur Höhe dieses Unterhaltsbetrags bei der Unterhaltsberechnung außer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages zu beurteilen. Die seit 2001 geschiedenen Parteien hatten 1985 geheiratet. Der 1948 geborene Ehemann ist Unternehmensberater; seine sieben Jahre jüngere Ehefrau hatte vor der Ehe ein Hochschulstudium abgeschlossen und war als Archäologin tätig gewesen. 1988, zwei Jahre nach Geburt ihres ersten und rund ein Jahr vor Geburt ihres zweiten Kindes, vereinbarten sie Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt mit Ausnahme des Unterhalts der Ehefrau wegen Kindesbetreuung. Der Ehemann verpflichtete sich im übrigen, durch laufende ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat entschieden, dass der Versuch der grundsätzlich unterhaltsberechtigten Ehefrau, durch falsche Angaben im Unterhaltsprozeß einen höheren Unterhaltsbetrag gerichtlich zugesprochen zu bekommen als ihr tatsächlich zusteht, zur Herabsetzung des monatlichen Unterhaltsbetrages führt. Informationen zum Sachverhalt: Die Klägerin hatte gegen ihren getrenntlebenden Ehemann Unterhalt eingeklagt. Sie hatte dabei mehrfach schriftsätzlich durch ihre Prozessbevollmächtigte vortragen lassen, dass sie zwar Mieteinnahmen aus einem ererbten Zweifamilienhaus habe, diese jedoch durch ... weiter lesen
Die 1945 geborene Klägerin wollte im Jahre 2000 ihren schwer erkrankten, 1913 geborenen Verlobten, den sie circa 2 Jahre zuvor kennengelernt hatte, kurz vor seinem Tode heiraten. Am Morgen des 01.09.2000 drängte auch der Mann auf eine schnelle Eheschließung, da es ihm schlecht ging. Die Klägerin vereinbarte darauf telefonisch mit dem Standesbeamten in A., dass die Trauung um 15.00 Uhr am Krankenbett stattfinden solle. Gegen 12.30 Uhr verschlechterte sich der Gesundheitszustand weiter. Während der Hausarzt um 12.48 Uhr im Hause des Todkranken eintraf, konnte der zuständige Standesbeamte nicht mehr erreicht werden, weil er sich in seiner Mittagspause befand und die Diensträume des Standesamts verlassen hatte. Gegen 13.10 Uhr verstarb der ... weiter lesen
Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechtes wird oftmals vermutet, dass ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach Scheidung bei kinderloser Ehe gar nicht mehr bzw. bei einem gemeinschaftlichen Kind nur so lange besteht, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Richtig ist jedoch, dass das neue Unterhaltsrecht eine Einzelfallbetrachtung vornimmt und sehr wohl in vielen Fällen ein Unterhaltsanspruch auch noch nach Scheidung einer Ehe besteht: 1. Bei einer kinderlosen Ehe kommt es zum einen auf die Dauer der Ehezeit an sowie auf den Umstand, ob während der Ehe sog. „ehebedingte Nachteile" entstanden sind. Das Oberlandesgericht Koblenz (maßgebend für Rheinland Pfalz beispielsweise) vertritt die ... weiter lesen
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Das Familiengesicht hatte der Mutter die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen und in einem gesonderten Verfahren das Umgangsrecht des Vaters geregelt. Danach sollte das Kind u. a. den Vater an bestimmten Wochenenden an dessen Wohnsitz in Berlin besuchen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter das Kind zum Flughafen ... weiter lesen
Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich ein auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommener Erbe des Unterhaltsschuldners auf den Wegfall des Unterhaltsanspruchs berufen kann, obwohl der Erblasser bis zu seinem Tode Unterhalt gezahlt hatte. Die Klägerin, die den Wegfall der Unterhaltspflicht begehrt, ist die Tochter der Beklagten. Ihr Vater hatte sich nach der Ehescheidung zur Zahlung eines monatlichen Ehegattenunterhalts i.H. von 500 DM verpflichtet und diesen bis zu seinem Tode gezahlt. Seine laufende Rente wurde deswegen noch ... weiter lesen
In Zeiten zunehmender Lebenserwartung und kleiner Renten nehmen die rechtlichen Probleme rund um das Thema Elternunterhalt spürbar zu. Immer häufiger kommt es dazu, dass die Renten- und Pflegeversicherungsleistungen nicht mehr ausreichen, um den Bedarf älterer Menschen zu decken. Die Kinder dieser Menschen leben "gefährlich". Beantragen die Eltern nämlich am Ende in ihrer Not Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, kommt es nach § 94 SGB XII zu einem Übergang von Ansprüchen der Eltern gegen die Kinder auf Unterhaltszahlungen auf die Behörden. Denn: Kinder schulden ihren in Not geratenen Eltern nach dem BGB direkt Unterhalt. § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle. Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil. Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten. Die Besonderheit ... weiter lesen