Vorstand
Im Allgemeinen nennt man das sogenannte Leitungsorgan eines Unternehmens Vorstand. Der Vorstand vertritt das Unternehmen oder auch andere Personenvereinigungen, wie etwa bei einer Aktiengesellschaft beispielsweise, nach außen hin gerichtlich und außergerichtlich. Nach innen hin ist der Vorstand mit der Führung des Unternehmens betraut. Innerhalb eines Unternehmens übt der Vorstand eine sehr umfangreiche leitende Tätigkeit aus. Dabei sind die Pflichten eines Vorstandes in jeder Gesellschaftsform klar geregelt. So gehören unter anderem das Einberufen der ordentlichen Hauptversammlung, das Informieren des Aufsichtsrates über die Unternehmensentwicklung als auch das Achten des Wettbewerbsverbotes zu den Pflichten eines Vorstandes. Doch auch Vereine verfügen über einen Vorstand. Auch das Aufgabengebiet eines Vereinsvorstandes ist umfangreich und reicht von der strategischen Vereinsentwicklung über die Festlegung und Realisierung der Vereinsziele bis hin zur Regelung der internen Geschäftsabläufe.
Aufgrund des breiten Tätigkeitsfeldes, das Vorständen sowohl in Unternehmen als auch in Vereinen zukommt, sind rechtliche Problemstellungen nicht zu vermeiden. Treten rechtliche Probleme auf, ist es angebracht, sich an einen Rechtsanwalt für Vorstand zu wenden. Ein Rechtsanwalt, der sich auf Problematiken in diesem Bereich spezialisiert hat, kann einen Vorstand in allen rechtlichen Fragen beraten und unterstützen. Der Rechtsanwalt für Vorstand kennt sich in allen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften aus, die in engem Zusammenhang mit den Pflichten eines Vorstandes stehen.
Oftmals sind es auch Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht, welche die Tätigkeit eines Vorstandes ausüben. So kann ein Unternehmen oder Verein in aller Regel davon ausgehen, dass der gewählte Vorstand das Unternehmen oder den Verein rechtlich kompetent in juristischen Angelegenheiten nach außen hin vertreten kann. Der Rechtsanwalt wird in diesem Fall als Vorstand eines Unternehmens oder Vereins die Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich fachkundig vertreten und wahren, damit beispielsweise etwaige Schadensersatzansprüche abgewandt werden können.