Schuldrecht
Das deutsche Schuldrecht wird überwiegend im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, geregelt und betrifft sowohl juristische als auch Privatpersonen. Grundlegend ist hierbei, dass hier relatives Recht zwischen Personen geregelt wird. Es ist ein Teil des Zivilrechts, das wechselseitige Rechte und Pflichten normiert. Im Jahre 2002 hat dieses schon alte Recht eine umfangreiche Modernisierung erfahren, die insbesondere die Rechte der Verbraucher betrifft. Das Verjährungsrecht ist hierbei beispielsweise komplett reformiert worden.
Verbraucher sind in der Gesetzgebung des Bürgerlichen Gesetzbuches natürliche Personen, die private Geschäfte abschließen. Das bedeutet, sie schließen Geschäfte ab, die keinen beruflichen Hintergrund oder ein Gewerbe als Grundlage haben. Dazu gehört beispielsweise der tägliche Einkauf von Verbrauchsgütern. Der Unternehmer, ganz gleich, ob er nun eine juristische Person ist oder eine Privatperson mit einem Gewerbe, unterliegt ebenso dem Schuldrecht, das im BGB geregelt wird.
Ein Rechtsanwalt zum Schuldrecht muss sich mit diesen Schuldverhältnissen, die zwischen zwei oder gar mehr Parteien bestehen, auseinandersetzen. Dem Laien ist oft gar nicht klar, dass er sich bereits in einem Vertragsverhältnis befindet, aus dem zu gravierende Folgen resultieren können. Der Anwalt für Schuldrecht berät seinen Klienten im Bereich von Kaufverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen sowie Darlehensverträgen oder gar Reiseverträgen. Wenn geschuldete Leistungen aus diesen Verträgen von einer der beiden Vertragsparteien nicht erfüllt werden, unterstützt ein Rechtsanwalt seinen Klienten bei der Realisierung der aus dem Vertrag resultierenden Forderungen. Dabei kann es auch um Gewährleistungsansprüche gehen, wenn eine vertragliche Leistung nur mangelhaft erfüllt wird. Aus Vertragsbeziehungen können auch Schadensersatzansprüche folgen. Da der Laie sich oftmals nicht einmal bewusst ist, dass er schon einen Vertrag abgeschlossen hat, ist ein Anwalt für Schuldrecht ein kompetenter Ansprechpartner für derartige Vertragsverhältnisse.