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Rechtsanwälte und Kanzleien



Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
In sozialen Netzwerken nehmen viele User kein Blatt vor den Mund und lassen ihren Gefühlen auch mal freien Lauf. Wenn dabei Beleidigungen fallen, kann das durchaus ernste Konsequenzen haben. Das musste kürzlich ein Auszubildender am eigenen Leib erfahren, er hatte seinen Arbeitgeber auf Facebook als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnet. Der Chef bekam Wind von dem Eintrag – an dieser Stelle sei auf die Möglichkeiten der Privatsphäreeinstellungen verwiesen – und setzte den Azubi vor die Tür. Dieser klagte gegen die fristlose Kündigung und bekam in erster Instanz Recht. Die Richter des Arbeitsgerichts Bochum stuften die Äußerungen zwar als beleidigend ein, verwiesen ... weiter lesen
Miele , der bekannte deutsche Hersteller von Haushaltsgeräten, steht vor großen Veränderungen. In den letzten Monaten wurden mehrere Ankündigungen über Stellenabbau und Restrukturierungen veröffentlicht, die das Unternehmen betreffen. Nun werden bei Miele insgesamt 1300 Stellen abgebaut, was etwa jeder neunten Stelle entspricht. Diese Maßnahme ist Teil der langfristigen strategischen Planung des Unternehmens, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich an die sich ständig ändernden Marktbedingungen anzupassen.
Der Stellenabbau betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch andere Standorte von Miele, wie zum Beispiel in Polen. In den kommenden Jahren sollen bis zu 1000 Arbeitsplätze in Deutschland und bis zu 400 ... weiter lesen
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit?
Die Klägerin ist langjährig in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihrer Tochter erhielt sie zunächst für die Dauer von drei Jahren Sonderurlaub. Daran anschließend vereinbarte sie ab 1. März 1992 mit dem beklagten Land eine Verringerung auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeit. Dieser Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Über eine lediglich befristete Herabsetzung der Arbeitszeit haben die Parteien anläßlich der Vertragsänderung nicht gesprochen. Spätere Anträge der Klägerin, die Arbeitszeit auf Dauer aufzustocken, lehnte das beklagte Land wegen fehlender Haushaltsmittel (Stellenabbau seit 1993) ab. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Wenn Auftraggeber freie Mitarbeiter beschäftigen, hat dies den Vorzug, dass für diese grundsätzlich kein Kündigungsschutz greift. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt:
Vertrag enthält Kündigungsfristen
In den Verträgen finden sich in der Regel Kündigungsfristen, ansonsten ergeben sie sich aus dem Gesetz. Dieser Kündigungsschutz greift aber eben nur im Hinblick auf die Kündigungsfrist. Freien Mitarbeitern ist aber oftmals relativ gleich, ob sie nun einen Monat früher oder später gehen müssen. Spannend wäre dagegen für freie Mitarbeiter, wenn ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , in der beide Parteien einvernehmlich beschließen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit ein solcher Vertrag rechtswirksam gemäß § 623 BGB abgeschlossen wird, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein Aufhebungsvertrag gültig ist und welche Punkte dabei zu beachten sind.
Schriftform gemäß § 623 BGB : Ein Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Mündliche Absprachen sind somit nicht ausreichend. Es ist wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Vertrag eigenhändig ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Gang zur Toilette während der Arbeit steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, der Gang zum Raucherraum nicht. Kommt es dabei zum Unfall, muss der Arbeitnehmer für den Unfallschutz den Toilettengang nachweisen können, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 9. Dezember 2015 (Az.: S 4 U 1189/15).
Damit hat die klagende Monteurin Pech gehabt. Die Frau verließ kurz vor ihrer regulären Pause ihren Arbeitsplatz und achtete nicht auf den Fahrweg. Prompt fuhr ein Gabelstapler über ihren rechten Fuß.
In der Unfallortsmeldung gab sie zunächst an, auf dem Weg zum Raucherraum gewesen zu sein. ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt.
Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Der Betriebsrat hat bei Störungen oder Behinderungen seiner Betriebsratstätigkeit durch den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch. Unter Umständen ist sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers denkbar.
Behinderung der Betriebsratstätigkeit:
Der Begriff der Behinderung nach § 78 S. 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. September 2011 – 16 TaBV 105/11 –, juris).
Gemeint ist damit insbesondere jede unzulässige Erschwerung und Störung, erst recht die Verhinderung der Betriebsratsarbeit.
Behinderung durch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber muss fristlose Kündigung nicht begründen
Im Kündigungsschreiben selbst muss der Arbeitgeber erst einmal keine Kündigungsgründe nennen. Wenn der Arbeitnehmer dann aber Kündigungsschutzklage erhebt und es zum Prozess kommt, muss der Arbeitgeber das Vorliegen eines Kündigungsgrundes darlegen und beweisen können.
Sofortige Wirkung der fristlosen Kündigung
Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber keinerlei Kündigungsfrist einhält, sondern mit sofortiger Wirkung kündigt. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht gegen ... weiter lesen
Aussicht
Dieser Schritt wird von Personalverantwortlichen schon lange gefordert, da er eine erhebliche Erleichterung im Bewerbungs- und Einstellungsprozess bedeutet. Zukünftig ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Arbeitsverträge digital zu schließen, beispielsweise per E-Mail. Dies spart Zeit und Aufwand, da der lästige Papierkram entfällt und Verträge schnell und unkompliziert abgeschlossen werden können.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Digitalisierungspflicht. So sind zum Beispiel Arbeitsverträge, die einer notariellen Beurkundung bedürfen, weiterhin in Papierform zu unterzeichnen. Auch bei besonderen Vertragsbedingungen oder rechtlichen Unklarheiten kann auf eine digitale Unterzeichnung ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist.
Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten.
In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung.
Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, der mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Wird ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen Unternehmen durch Aufnahme verschmolzen, ist das übernehmende Unternehmen nicht derselbe Arbeitgeber wie das übertragende Unternehmen. Denn der übertragende Rechtsträger erlischt nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG mit der Eintragung der Verschmelzung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem Arbeitsvertrag zwischen ... weiter lesen