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Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft.
Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage.
Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b StGB) setzt als Tatgegenstand und Tatbestandsmerkmal das Vorliegen von kinderpornographischen Schriften voraus. Was das ist, wird im folgenden erläutert:
Was eine kinderpornographische Schrift ist, definiert das Gesetz in § 184 b Absatz 1 StGB: Nämlich „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)“.
Jetzt dürfte man als Laie nur ein wenig schlauer geworden sein. Am besten man zergliedert den Begriff noch weiter, - nämlich in „pornographische Schrift“, ... weiter lesen
Wer den Diskurs und die Medienberichte über die Cannabislegalisierung verfolgt hat, kam auch an einem Thema nur schwerlich vorbei: Die Cannabis-Amnestie !
Doch leider sind seit dem 1.4.2024 noch viele Fragen bezüglich der neuen Gesetzeslage offen.
Tilgung nach dem KCanG:
Der Gesetzesbeschluss lässt zunächst aufhorchen. Der 5. Abschnitt des KCanG soll spezialgesetzliche Regelungen enthalten, welche die Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister regeln. Zum Bedauern der Personen, welche einen Eintrag im Bundeszentralregister haben, der auf einer Tat beruht, die nach der neuen Rechtslage nicht mehr mit Strafe bedroht wird, gelten die Regelungen der §§ 40 ff. KCanG jedoch erst ab dem 1.1.2025. ... weiter lesen
Schranken bei der Kontrolle eines Besuchers von Strafgefangenen durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, hier: Besuch durch die Verteidigerin
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 13.01.2004, Az: Ws 678/03
1. Zum Einsatz eines Metalldetektorrahmens und einer Metallsonde sowie zu weiteren Durchsuchungsmaßnahmen beim Besuch von Strafgefangenen durch eine Verteidigerin (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 7.7.2001 VAs 567/01, abgedruckt in StV 2002, 669)
2. Unzulässigkeit des Durchblätterns der Handakten
StVollzG §§ 24 Abs. 3, 26 S. 3
Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../b_ws678_03.pdf weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Beleidigung von Polizeibeamten ist noch kein Grund für die Durchsuchung eines verbeamteten Lehrers. Auch wenn auf diese Weise zur Bestimmung der Höhe einer möglichen Geldbuße die Einkommens- und Vermögensverhältnisse festgestellt werden sollen, könnten die Informationen auch beim Dienstherrn und damit ohne eine Durchsuchung der Wohnung erlangt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 15. Dezember 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 52/23). Die Durchsuchungsanordnung war damit unverhältnismäßig und rechtfertigt nicht den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, betonten die Karlsruher Verfassungsrichter.
Im Streitfall ging es um einen verbeamteten ... weiter lesen
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger
Im Zivilverfahren besteht bei geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit, beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht PKH = Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht genannt) zu beantragen und sich so die Kosten des Gerichtsverfahrens und die Anwaltsgebühren ganz oder teilweise von der Staatskasse erstatten zu lassen. Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen. Dazu zählen unter anderem auch Mietstreitigkeiten sowie Kindschafts- und Familiensachen.
Im Strafverfahren ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird.
Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird.
Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Leipzig (jur). Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht wegen mehrerer kleinerer Straftaten ausgewiesen werden. Voraussetzung ist eine Straftat, die für sich allein genommen mit mindestens drei Jahren Haft geahndet worden wäre, wie am Donnerstag, 31. Januar 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 10 C 17.12). Geklagt hatte ein heute 39-jähriger Türke, der seit 1979 in Deutschland lebt. Wegen seiner syrisch-orthodoxen Religionszugehörigkeit wurde er 1999 als Asylberechtigter anerkannt. Seit seinem 14. Lebensjahr hat er mehrere Straftaten begangen und ist mehrfach verurteilt worden. Im Jahr 2000 beging er zwei weitere Straftaten. 2001 wurde er unter anderem wegen versuchter ... weiter lesen
Ich bin von Beruf Rechtsanwalt und als solcher in Köln tätig.
Ich habe in den 10 Jahren des Studiums und der Ausbildung der Rechtswissenschaften gelernt, was Recht und was Unrecht ist.
Nehmen wir einmal an, dass mein Nachbar - sagen wir nicht im Nachbarhaus, sondern im übernächsten Haus - von einer Bande Verbrecher übel überfallen wird, verletzt wird und ausgeraubt wird.
Mein Nachbar liegt verletzt, blutend und um Hilfe bittend auf dem Boden .
Ich sehe ihn dort.
Was muss ich machen, Herr Scholz?
In Deutschland ist die unterlassene Hilfeleistung ein im Strafgesetzbuch in § 323c normiertes Unrecht. Es macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner ... weiter lesen
Das Landgericht Köln hat die Angeklagten Y und O wegen Verabredung der in Tateinheit stehenden Verbrechen des schweren Raubes und der schweren räuberischen Erpressung und den Angeklagten Y zugleich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei bzw. fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts verabredeten die Angeklagten Y und O sowie ein weiterer nicht näher identifizierter Mittäter, in der Nacht vom 20./21. März 2001 ein türkisches Vereinslokal in Hürth während eines illegalen Würfelspiels zu überfallen. Die Angeklagten beabsichtigten, unter Einsatz geladener Schußwaffen das auf dem Spieltisch liegende Geld wegzunehmen und die Spieler zur Herausgabe weiteren mitgeführten Bargelds zu ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist.
Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten (Beschwerdeführer - Bf),
der sich gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
und die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand wehrte, hatte Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats
des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die verfassungsgerichtliche
Rechtsprechung, wonach die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung
verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den
Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus
Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen.
1. Der Bf hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart (AG)
am letzten Tag der Frist per ... weiter lesen