Abmahnung Domain
Obwohl sich das Wort „Abmahnung“ relativ harmlos anhört, verbirgt sich hinter dieser Bezeichnung in Verbindung mit dem Begriff „Domain“ ein wirklich riesiger Berg Juristerei. Wer einen Domainnamen benutzt und registriert, läuft Gefahr, die Namensrechte, Markenrechte, Werktitel, Unternehmenskennzeichen oder geschäftliche Bezeichnungen von natürlichen Personen oder Unternehmen zu verletzen. Ein gerichtlich durchgeführter Domainnamensstreit ist äußerst kostenintensiv, so wird der Abmahnende, wie bei allen wettbewerbsrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Auseinandersetzungen die Regel, den Besitzer des vermeintlich rechtswidrigen Domainnamens erst einmal abmahnen und auffordern, die Registrierung der Domain löschen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung wird angedroht, dass eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.
Kein Formzwang
Die Abmahnung Domain kann theoretisch telefonisch, mündlich, per Fax, Mail oder SMS zugestellt werden, üblich ist jedoch die schriftliche Form. Vernünftigerweise wird man versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Abmahnung Domain ist juristisch relativ schwierig nachzuweisen. In einer Abmahnung finden sich zumindest Angaben über die Marken- oder sonstigen Kennzeichenrechte des Abmahnenden, eine Beschreibung der angeblichen Domainnamensrechtsverletzung sowie das Verlangen, den Domainnamen aus der Registry löschen zu lassen. Die Abmahnung Domain beinhaltet die Forderung nach Unterschrift einer sogenannten „vertragsstrafbewehrten Verpflichtungserklärung“. Sie wird eine Frist enthalten sowie die Androhung gerichtlicher Schritte bei Nichteinhaltung der Auflagen. Der Abmahner muss keine Beweismittel oder Rechtssprechungsnachweise angeben.
Wie sollte man sich bei einer Abmahnung Domain verhalten?
Benutzt der Angemahnte tatsächlich einen markenidentischen Domainnamen für gleichartige Dienstleistungen und besteht die Gefahr der Verwechslung, so stellt dies eine Markenrechteverletzung dar. Man sollte der Abmahnung Domain unverzüglich Folge leisten. Es ist jedoch immer zu prüfen, ob die Abmahnung rechtens ist. Der Abmahner kann nicht verbieten, den eigenen Name als Domainnamen zu benutzen, wenn die Marke nicht überragend bekannt ist. Es empfiehlt sich bei Zweifeln einen Rechtsanwalt für Internetrecht hinzuziehen.