Domaingrabbing
Wird eine größere Anzahl von Domainnamen im Internet missbräuchlich registriert, so wird von Domaingrabbing gesprochen. Speziell geht es um die Registrierung von Gattungsbegriffen. Wörter des täglichen Gebrauchs werden in den verschiedensten Varianten zur Registrierung kombiniert. Diese sollen gewinnbringend verkauft werden. Durch eine aktive Nutzung kann dem Internetnutzer vorgegaukelt werden, dass sich diese Webseite mit einem bestimmten Thema befasst. Dies ist jedoch Irreführung. Hierdurch entstehen schnell Pseudosuchmaschinen, wodurch die eingefügten Weblinks leichter zu vermarkten sind. Bedingt wird der Domainhandel als legal eingestuft. Die vermehrte Registrierung von Gattungsbegriffen fällt nicht in die Bereiche der Wettbewerbswidrigkeit. Sie sind auch nicht von zivil- oder strafrechtlicher Bedeutung. So ist es bei verschiedenen Registrier-Firmen für Internet-Domains bereits vorgekommen, dass bis zu 74.000 Domainnamen von einer Person registriert wurden. Es standen keine realen Personen hinter diesen Käufen. Die Domainnamen wurden lediglich aufgrund der großen Anzahl bemerkt und der Verstoß aufgedeckt. Die Domains mussten wieder freigegeben werden.
Kommt es zu derartigen Problemen einer Registrier-Firma für Internetpräsenzen, so ist die dringende Notwendigkeit gegeben, einen Rechtsanwalt für Domaingrabbing zu konsultieren. Da Internet-Recht ist nicht leicht zu durchschauen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, sein Mandat an einen Anwalt für Domaingrabbing zu geben. Er ist bestens sowohl über die Gesetzesvoraussetzungen wie auch die aktuellen Fälle und Rechtsprechungen informiert. Da der Handel mit Domainnamen an sich nicht keine strafbare Tätigkeit darstellt, obliegt es dem Kläger, also der Registrier-Firma, die Nachweise zu erbringen, dass die Domainnamen in zu großer Zahl und zu unlauteren Zwecken erworben wurde. Nur wenn es gelingt, diese Nachweise zu erbringen und den Angeklagten eindeutig zu belasten, ist es möglich, die Domainnnamen zurück zu erhalten und wieder für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.