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Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Ein Plädoyer für eine zügige gesetzgeberische Tätigkeit von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt. Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Medienberichten zufolge will der Telekommunikationskonzern Telefonica bis 2018 möglicherweise annähernd 50 % aller Stellen kürzen. So berichtet Spiegel online, dass insbesondere im Kundenservice und in den Shops Jobs wegfallen und an Subunternehmen und Partner wie Drillisch ausgelagert werden sollen. Mitarbeitern sollen außerdem Abfindungen angeboten werden. Für die insgesamt 9100 Mitarbeiter in Deutschland beginnt nun wohl eine unruhige Zeit. Droht in einem Unternehmen Personalabbau, sind die Arbeitnehmer häufig verunsichert. Immer wieder gibt es offizielle Informationen des Arbeitgebers ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.01.2020 zum Aktenzeichen 7 ABR 18/18 entschieden, dass dann, wenn ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 4/2020 vom 22.01.2020 ergibt sich: Die Arbeitgeberin, ein Jobcenter, beschäftigt eine Arbeitnehmerin, die als behinderter ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 266/20 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/22 vom 20.12.2022 ergibt sich: Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit: Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ein aktueller Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015, Aktenzeichen 12 Sa 630/15 , zeigt, wie gefährlich für Arbeitnehmer eine private Nutzung des Telefons ist. Einer Bürokauffrau war fristlos gekündigt worden, weil sie in der Pause bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline angerufen hatte. Folgende Regeln sollten Arbeitnehmer bei der Benutzung eines Telefons beachten: Privatnutzung des Telefons nur bei ausdrücklicher Gestattung Nur wenn die Privatnutzung des Diensttelefons ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , F achanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kollegen drängen Arbeitgeber zur Kündigung Von einer Druckkündigung spricht man dann, wenn die Initiative zur Entlassung des Arbeitnehmers nicht vom Arbeitgeber ausgeht, sondern von anderen, in der Regel von Kollegen. Das kann so weit gehen, dass die Belegschaft androht, nur im Fall der Kündigung weiterzuarbeiten bzw. andernfalls die Arbeit niederzulegen oder gar selbst zu kündigen. Ist der Arbeitgeber in einer solchen Situation zur Kündigung des entsprechenden Mitarbeiters berechtigt? Druckkündigung nur als letztes Mittel Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
Nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Übernommenen nicht ordentlich kündigen. Es handelt sich um einen tarifvertraglichen Kündigungsausschluss. Dem entgegenstehende einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Übernommenem sind unwirksam. Das hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts heute entschieden. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Kläger, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Befristungen in Arbeitsverträgen, Auktionsabbruch bei eBay, Instandsetzung nach Wohnungsbrand und Bundesverfassungsgericht zum Kirchenarbeitsrecht. Firmen reduzieren Zeitarbeit und befristete Jobs zugunsten unbefristeter Verträge Presseberichten zufolge greifen weniger Firmen als bisher auf Zeitarbeit und befristete Arbeitsverträge zurück. Was sollten Arbeitnehmer beachten, denen trotzdem noch solche Verträge angeboten werden? Was ist bei Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge zu beachten? eBay: Schadensersatz wegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Viele Arbeitnehmer nutzen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses einen speziellen E-Mail-Account, über den sie etwa ihre Aufgaben und Projekte abwickeln. Daneben werden sie auch über eine weitere E-Mail-Adresse für private Angelegenheiten verfügen. Zwischen diesen Mail-Accounts sauber zu trennen, kann, je nach Art des Arbeitsverhältnisses, elementar sein. Wer das nicht tut, riskiert unter Umständen eine außerordentliche Kündigung. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.05.2017 (Az.: 7 Sa 38/17). ... weiter lesen