Infos zum Rechtsanwalt für Kündigungsschutzrecht
Der Kündigungsschutz wahrt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Im Kündigungsschutzgesetz sind alles Aspekte geregelt, die zu einer Kündigung führen können. Ebenfalls sind hier sämtliche Fristen, die eingehalten werden müssen, festgelegt. Dabei werden die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegeneinander aufgewogen und sollen beiderseitig gewahrt bleiben. Der Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung in Betrieben ab 10 Arbeitnehmern. Für diese Unternehmen gelten die für den Kündigungsschutz festgelegten Regelungen und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber können ihre Rechte daraus herleiten. Das bedeutet, dass nach dem Kündigungsschutz dem Arbeitnehmer das Recht auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage zusteht, wenn er die Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten hat. Im Kündigungsschutzgesetz ist auch festgelegt, dass dies innerhalb einer bestimmten Frist geschehen muss. Daher ist es ratsam, sich direkt nach Erhalt einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Verbindung zu setzen. Dieser benötigt – sofern vorhanden – den schriftlichen Arbeitsvertrag und einige persönliche Angaben. Dann wird er möglicherweise entsprechend dem Kündigungsschutz eine Klage verfassen und Sie, sollte eine Mediation nicht möglich sein, bei einem Verfahren vor Gericht vertreten.
Aber der Anwalt für Kündigungsschutz kann auch zunächst beratend für Sie tätig werden. Er kann Ihnen sagen, ob der Arbeitgeber die richtige Kündigungsfrist gewählt hat, ob die Kündigungsgründe akzeptabel sind oder ob man gegen die Kündigung vorgehen sollte. Es kann durchaus vorkommen, dass eine Kündigung unwirksam ist, weil die Vorschriften aus dem Kündigungsschutz nicht beachtet wurden. Mit diesen rechtlichen Problemen sind Sie bei einem Anwalt für Kündigungsschutz in den besten Händen, denn er verfügt über die erforderliche fachliche Qualifikation, um hier Ihre Rechte geltend zu machen.