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Rechtsanwalt für Tarifrecht

Orte

Kompetenzpartner im Rechtsgebiet Tarifrecht

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Frank Labisch  Rotweinstraße 39, 55218 Ingelheim
Dr. Gemünden & Labisch
Fachanwalt für: Arbeitsrecht

Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter & Angestellte), Betriebliche Altersversorgung, Kündigungsschutzrecht, Zivilrecht, Tarifrecht, Zivilprozessrecht
Kompetenzpartner, gelistet in: Rechtsanwalt Ingelheim
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Rechtsanwalt Björn Becker  Welfenstraße 2, 65189 Wiesbaden
Kanzlei für Arbeitsrecht
Fachanwalt für: Arbeitsrecht

Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter & Angestellte)
Kompetenzpartner, gelistet in: Rechtsanwalt Wiesbaden
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Björn Becker  Rheinstr. 4E, 55116 Mainz
Kanzlei für Arbeitsrecht
Fachanwalt für: Arbeitsrecht

Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter & Angestellte)
Kompetenzpartner, gelistet in: Rechtsanwalt Mainz

Weitere Informationen zum Thema Tarifrecht

Das Tarifrecht ist Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und gilt in erster Linie direkt zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Wesentlich im Tarifrecht ist der Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag ist ein rechtliches Instrument, um einheitliche Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitnehmern zu schaffen. Inhaltlich regelt der Vertrag die Rechte und Pflichten, sowie die Arbeitsbedingungen, die für die beschäftigten Arbeitnehmer gelten sollen. Es wird zwischen dem Flächentarifvertrag und dem Firmentarifvertrag unterschieden. Von einem Flächentarifvertrag ist dann die Rede, wenn der Vertrag für einen ganzen Wirtschaftsbereich gilt. Ein Firmenvertrag liegt vor, wenn eine Gewerkschaft zusammen mit einem Unternehmen einen individuellen Tarifvertrag ausgehandelt hat.

Liegt eine Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaft vor, dann gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind. Die Mitglieder sind dann tarifgebunden, sodass sie nicht die Möglichkeit besitzen auf ihre Rechte aus dem Tarifvertrag verzichten zu können. Für Nicht-Mitglieder ist der Tarifvertrag nicht anwendbar. Sie haben keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung. Dies ist der wesentliche Nachteil für Personen, die nicht in einer Gewerkschaft sind.

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