Infos zum Rechtsanwalt für Tarifrecht
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den sogenannten Tarifvertragsparteien. Dies sind für gewöhnlich Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberverbände. Der Tarifvertrag enthält Rechtsnormen, die Fragen zum Abschluss bzw. Beendigung von Arbeitsverträgen, aber auch betriebliche bzw. betriebsverfassungsrechtliche Fragen klären. Des Weiteren werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner eindeutig festgelegt. Die Vertragspartner sind zur Einhaltung durch das Unterzeichnen des Tarifvertrages verpflichtet. Tarifverträge sind bindend für die Betriebe, also die Arbeitgeber, die sich in dem zuständigen Arbeitgeberverband zusammengeschlossen haben. Aus diesem Grunde kommen Tarifverträge nicht in allen beruflichen Bereichen zustande. Arbeitgeber eines Bereiches, die dem Verband nicht angeschlossen sind, können den Tarifvertrag jedoch als Richtlinie nehmen, um die Konditionen für ihre eigenen Angestellten auszuarbeiten. Für den Arbeitnehmer ist es nicht zwingend notwendig, sich einem Arbeitnehmerverband anzuschließen, um vom Tarifvertrag profitieren zu können. Alle ausgehandelten Vereinbarungen gelten aufgrund der Gleichstellungsabrede für alle Angestellten dieser Branche bzw. dieses Berufszweiges. Denn der Tarifvertrag gleicht die sogenannte Machtsymmetrie zugunsten des schwächeren Vertragspartners aus. Dies ist in der Regel der Arbeitnehmer. Stimmen beide Vertragspartner Abweichungen von der Norm eines Tarifvertrages zu, können diese selbstverständlich vorgenommen werden. Dies ist jedoch eher die Ausnahme, da diese in den meisten Fällen zu Ungunsten der Arbeitnehmer vorgenommen werden sollen. Eine Ablehnung durch die Gewerkschaften ist gestattet, sodass sie nicht zum Tragen kommen.
Speziell vereinbart werden in diesen Verträgen Arbeitsentgelte, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche pro Jahr, Abschluss sowie Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitsbedingungen sowie betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten. Einzelne Punkte dieser Vereinbarungen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten nachgebessert bzw. neu verhandelt werden.
Es liegt beinahe auf der Hand, dass es in diesem sensiblen Bereich zu vielen Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bzw. der zuständigen Gewerkschaft kommen kann. Der Rechtsanwalt für Tarifrecht kann hierbei sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vertreten. Auch ist es möglich anhand einer Mediation den Fall außergerichtlich und unkompliziert zu klären. Diese Art der Klärung sollte im Interesse beider Parteien liegen. Um seinen Mandanten optimal vertreten zu können, ist es für den Rechtsanwalt für Tarifrecht von Vorteil, wenn er ebenso versiert ist in den Bereichen Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutzrecht, Betriebsübergang sowie allgemeines Arbeitsrecht. Denn diese verschiedenen Bereiche fassen direkt ineinander, sodass es oft schwer ist, sie klar auseinander zu halten. Vor einer etwaigen Mandatierung ist es ebenso sinnvoll sicherzustellen, dass der Anwalt in dem vorliegenden Problembereich wie Mobbing, Elternzeit, Diskriminierung, Teilzeit, Arbeitsunfähigkeit oder auch Mutterschutz praktische Erfahrungen vorweisen kann.