Infos zum Rechtsanwalt für Personalvertretungsrecht
Unter Personalvertretung versteht man die Vertretung Beschäftigter. Diese können als Tarifbeschäftigte oder Beamte in einer Verwaltungsinstitution angestellt sein. Sie ist vergleichbar mit dem Betriebsrat in gewerblichen Unternehmen. Die Personalvertretung im öffentlichen Dienst ist nicht ausdrücklich per Grundgesetz festgelegt. Denn man ist sich bis heute nicht sicher, ob man die Mitsprache der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst tatsächlich möchte. Da es sich hierbei um Länderangelegenheiten handelt, obliegt es dem einzelnen Bundesland, ob es dies zulassen und im Länderrecht verankern möchte oder nicht. Hiervon betroffen sind also alle öffentlich-rechtlichen Rechtsträger, bei denen Personalräte zu bilden sind. Hierbei handelt es sich um Anstalten, Stiftungen, Ersatzkassen, aber auch Bundesgerichte und Betriebsverwaltungen des Bundes. Ebenso gehören die Dienststellen der Länder und Kommunen dazu – alle Einrichtungen, die unter Landesaufsicht stehen. Hierbei findet das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung. Für den Fall, dass es sich um ein privates Unternehmen handelt, das im Auftrage des Bundes, Landes oder der Kommune agiert, kommt das Betriebsverfassungsgesetz zum Zuge.
Die in Hinblick auf das Personalvertretungsrecht gebildeten Personalräte haben eine Vielzahl von Aufgaben. So überwachen sie die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und –schutzvorschriften. Diese werden von Tarifverträgen, Dienstvorschriften, Verwaltungsvorschriften, aber auch von Gesetzen vorgegeben. Sie nehmen Beschwerden, aber auch Anregungen der Arbeitnehmer entgegen. Diese sind beim Arbeitgeber vorzutragen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Personalrat stellt auch den Gleichstellungsbeauftragten, der für die Integration von Behinderten zu sorgen hat. Bei Einstellungen, aber auch Entlassungen hat der Personalrat, ähnlich dem Betriebsrat, ein gewisses Mitspracherecht.
Wie in jedem Arbeitsverhältnis, kann es auch im öffentlich-rechtlichen Bereich zu Schwierigkeiten kommen. Hat der Personalrat seinerseits keine Möglichkeiten, die Streitigkeiten beizulegen, so kommt der Rechtsanwalt für Personalvertretungsrecht ins Spiel. Er berät den Personalrat und gibt diesem eventuell neue Möglichkeiten an die Hand, die innerbetrieblichen Schwierigkeiten zu beseitigen. Dies kann er am besten dann, wenn er neben dem offensichtlichen Schwerpunkt auch die Fachbereiche allgemeines Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht und Tarifrecht beherrscht. Will der Rechtsanwalt für Personalvertretungsrecht seinen Klienten bestens informieren bzw. vertreten, so ist es zwingend notwendig, den Fall von möglichst allen Gesichtspunkten her betrachten zu können. Je besser ihm dies gelingt, desto besser sind seine Referenzen. Und desto mehr zufriedene Klienten hat er zu verzeichnen.