Infos zum Rechtsanwalt für Lebensversicherung
Lebensversicherung
Man bezeichnet Lebensversicherungen einmal als Individualversicherungen. Sie sichern den Tod des Versicherten wirtschaftlich ab. Zum anderen ist eine Lebensversicherung eine Personenversicherung, da das Risiko, welches versichert wird, unmittelbar in der Person des Versicherten liegt.
Ausgezahlt wird die Lebensversicherung entweder zu einem bestimmten, vorher vereinbarten Zeitpunkt, dann heißt das Ereignis Erlebensfall, oder aber beim Tod des Versicherten, dann heißt das Ereignis Todesfall.
In aller Regel ist eine Lebensversicherung eine „Summenversicherung“, das heißt im Versicherungsfall wird eine bestimmte Summe an den Versicherungsnehmer oder an den im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Versicherungsleistung ist also die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Summe an Geld. Auch private Rentenversicherungen zählen zu den Lebensversicherungen.
Geschichte
Schon die alten Römer kannten eine Art von Lebensversicherung. Hier waren es die „Beerdigungsvereine“, die nicht nur die Kosten der Beerdigung übernahmen, sondern auch die Hinterbliebenen mit finanziellen Mitteln unterstützten. Im 17. Jahrhundert gab es Frankreich die sogenannten „Tontinen“. Hier verpflichtete sich der Staat beziehungsweise ein Versicherungsunternehmen das durch die Zahlungen des Versicherungsnehmers angesammelte Kapital zu verzinsen und zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen. In der heutigen Versicherungsbörse Lloyds in London wurden in dieser Zeit Leistungszusagen auf das Leben von Menschen ausgesprochen.
Systematisch kalkulierte, mathematisch berechnete Lebensversicherungen kamen erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts auf. Der Astronom, Meteorologe, Kartograph, Geophysiker und Mathematiker Edmond Halley darf als Erfinder der Lebensversicherungsmathematik bezeichnet werden. In Europa als auch in den Vereinigten Staaten findet man zu dieser Zeit die ersten mit altersabhängigen Beiträgen ausgestatteten Risikolebensversicherungen. Die traditionelle Form der deutschen Lebensversicherung ist auf den Leiter der Gothaer Lebensversicherungsbank, einen Mann namens Gustav Hopf, der bis Mitte des 18. Jahrhunderts lebte, zurückzuführen. Die Viktoria-Versicherung in Berlin machte im Jahre 1892 die „Lebensversicherung für Jedermann“ möglich. Eine besondere Art von Lebensversicherung war in den USA vor dem Bürgerkrieg üblich: Die Sklavenhalter versicherten ihre Ware.
Solvenz der Versicherer
Besonders wichtig bei Lebensversicherungsverträgen, die eine sehr lange Laufzeit von mehreren Jahrzehnten haben, ist die wirtschaftliche Solvenz des Versicherungsunternehmens. Denn selbstverständlich sind die Lebensversicherer an die vertraglich vereinbarten Beiträge gebunden, ganz egal wie sich Lebenserwartung oder wirtschaftliche und soziale Umstände entwickeln. Nachdem die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen beziehungsweise die Altersvorsorge im besonderen öffentlichen Interesse liegt, unterliegen die Versicherer im freien europäischen Binnenmarkt sehr strengen gesetzlichen Vorschriften, welche sicherstellen, dass die Lebensversicherer ihre Verpflichtungen auch nach Jahrzehnten noch nachkommen.
Tarife
Tarife im rechtlichen Sinne gibt es bei der Lebensversicherung nicht. Natürlich müssen die öffentlich-rechtlichen Vorgaben zum Diskriminierungsverbot und zum Gebot der Gleichbehandlung beachtet werden, doch sind die Versicherungsunternehmen in ihrer Beitragskalkulation völlig frei. Hier benützen sie meist die seit dem 17. Jahrhundert üblichen Methoden der traditionellen Versicherungsmathematik. Die Rechnungsgrundlagen sind die internen Beitragskalkulationen, die kalkulatorischen Annahmen über die Zukunft mithilfe der Sterbetafel, der Rechnungszins sowie die kalkulatorischen Kosten. Die Sterbetafel versteht sich als Ausscheideordnung, welche rechnerisch darstellt, wie eine fiktive Gemeinschaft einer Personengruppe durch den Todesfall erwartungsgemäß minimiert wird.
Differenzierung und Ausschlüsse
Natürlich differenzieren die Versicherer beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung nach Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht. Auch sind Risikozuschläge für bestimmte Berufsgruppen und spezielle Freizeitbeschäftigungen die Regel.
Überschüsse
Der Versicherungsnehmer erhält Überschüsse, die der Versicherungsunternehmer aus Zinsüberschüssen, Risikoüberschüssen und Kostenüberschüssen generiert, entweder in Form einer zusätzlichen Leistung oder als Beitragsverrechnung. Natürlich können die Überschussbeteiligungen als verzinsliche Ansammlung oder aber in Form eines Fonds angelegt werden.
Kündigung und Rückkaufswert
Wird eine Lebensversicherung vor der vereinbarten Laufzeit gekündigt, erhält der Versicherte den Rückkaufwert, der vor allem zu Beginn der Laufzeit wesentlich niedriger ist als die bereits bezahlten Beiträge.
Varianten
Es gibt auf dem Versicherungsmarkt die verbundene Lebensversicherung (Hier gibt es zwei oder mehr Versicherungsnehmer), die Kapitalbildende Versicherung, die aufgeschobene Rentenversicherung, auch die Termfix-Versicherung sowie die variable Lebensversicherung und die fondsgebundene Versicherung.