Unterlassungserklärung
Etwas zu unterlassen, was einem nicht zusteht, das kennt wohl jeder, auch aus dem privaten Bereich. Doch im gewerblichen Alltag trifft man oftmals auf andere Formen. Insbesondere im Wettbewerbsrecht stößt man oft auf den Begriff Unterlassungserklärung. Doch was genau versteht man unter einer Unterlassungserklärung? Und was bedeutet die Unterlassungserklärung? Mit welchen Rechtsmitteln kann eine Unterlassungserklärung durchgesetzt werden?
Vor allem im Wettbewerbsrecht sowie im Marken- und Urheberrecht ist der Begriff der Unterlassungserklärung angesiedelt. Sie wird auch als Unterwerfungserklärung bezeichnet. Diese Art der Erklärung bedeutet gemeinhin, dass der Betreffende schriftlich erklärt, eine beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen. Der nächste Schritt wäre im Falle einer nicht gegebenen Unterlassungserklärung eine gerichtlich angeordnete Unterlassungsklage. An dieser Stelle kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, wenn es sich zum Beispiel bei der individuellen Sachlage um ein noch schwebendes Verfahren oder dergleichen handelt.
Häufig wird auch im Falle einer Abmahnung die Unterlassungserklärung als Bestandteil eingefügt, damit der Betreffende nicht mehr die Rechte anderer Personen verletzt oder Betriebsabläufe gestört werden.
Ein Rechtsanwalt für Unterlassungserklärung kann auf kompetente Weise ein Anschreiben formulieren, in dem eine Unterlassungserklärung vom Schuldigen gefordert wird, wenn es beispielsweise darum geht, dass eine geschützte Marke nicht von betriebsfremden Unternehmen benutzt wird. Der Anwalt für Unterlassungserklärung wird den Schuldigen dahingehend informieren, in Zukunft nicht von der geschützten Marke Gebrauch zu machen.
Viele Unternehmen nehmen sich gerade bei Wettbewerbsrecht einen fachlich kompetenten Rechtsanwalt zur Hilfe, um ihre Interessen zu wahren. Der Anwalt zur Unterlassungserklärung verfügt dabei über ein umfassendes Wissen im Wettbewerbs-, aber auch im Patent- und Markenrecht.