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Experten-Ratgeber
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BERLIN (DAV). Opfer von Verkehrsunfällen können mit mehr Schmerzensgeld rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Detmold (Aktenzeichen 9 O 265/98) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Mit dem Urteil, das schon am 15. Mai 2003 fiel, sprachen die Richter einem Schwerstbehinderten eine in dieser Höhe bislang ungewöhnliche Schmerzensgeldsumme von 350.000 ? zu. In dem Fall hatte der damals 19-jährige Mann betrunken eine Straße überquert und war von einem Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und schwer verletzt worden. Er erlitt ein schweres Hirntrauma mit einem Hirnödem, verschiedene Hirnblutungen und eine spastische Lähmung. Seitdem ist der Mann bettlägerig, kann weder sprechen noch schlucken und sich ... weiter lesen
Video-Brücken-Abstandsmessverfahren 1. Bei dem Video-Brücken-Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (St 39, 291; 43, 277). 2. a) Ist der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit des Nichteinhaltens des vorgeschriebenen Abstandes schuldig, welche mit dem genannten Verfahren nachgewiesen wurde, muss der Tatrichter in den schriftlichen Urteilsgründen in der Regel nur das angewendete Messverfahren (ViBrAM-BAMAS), die Geschwindigkeit des Betroffenen sowie die Länge des Abstandes zwischen den Fahrzeugen des Betroffenen und des Vorausfahrenden feststellen. Toleranzen brauchen weder zur Geschwindigkeit noch zum Abstand mitgeteilt zu werden. ... weiter lesen
Geschwindigkeitsverstoß - welches Bußgeld droht mir? Mit folgenden Geldbußen , bzw. Punkte können Sie rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Regelsätze für Pkw ohne Anhänger und für Motorräder gelten: Ab einer Geldbuße von 40,00 EUR kommen außerdem Verwaltungsgebühren i.H.v. 23,50 EUR hinzu. Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h--------15,- EUR 11-15 km/h---------25,- EUR 16-20 km/h---------35,- EUR 21-25 km/h---------80,- EUR--------1 Punkt 26-30 km/h---------100,- EUR------3 Punkte 31-40 km/h---------160,- EUR,-----3 Punkte----1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h---------200,- ... weiter lesen
Dresden (jur). Autofahrer haben kaum Chancen, für einen mit neuer Software nachgerüsteten Diesel-Pkw eine Kaufpreisminderung durchzusetzen. Nach einem am Donnerstag, 1. März 2018, verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden müssten sie hierfür nachweisen, dass die neue Software nachteilige Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Lebensdauer des Autos hat (Az.: 10 U 1561/17). Im konkreten Fall sei dies dem Kläger nicht gelungen. Der Autofahrer hatte einen Skoda Octavia Kombi II Scout mit Zwei-Liter-Dieselmotor gekauft. Das Auto verfügte über eine Manipulationssoftware, wodurch die vorgeschriebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr ... weiter lesen
Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht verletzt wird, ... weiter lesen
Berlin (DAV). Aus einem am Straßenrand parkenden Auto darf man nur dann aussteigen, wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Kollidiert ein Wagen aus dem so genannten fließenden Verkehr mit der Autotür, muss der Aussteigende den Schaden tragen. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 6. März 2008 (AZ ? 12 U 59/07) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Ein Autofahrer öffnete auf der Fahrbahnseite die Tür, um auszusteigen, nachdem bereits seine Frau und die Kinder auf der Bürgersteigseite ausgestiegen waren. Ein hinter ihm fahrendes ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein, - auch wenn das liegengebliebene Fahrzeug, auf das er auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 12. September 2006 (AZ.: 1 O 308/05). Ein Autofahrer war auf der Autobahn auf ein liegengebliebenes Fahrzeug aufgefahren, dass am rechten Fahrbahnrand stand. An dieser Stelle verfügte die Autobahn über keinen Seitenstreifen. Allerdings war die Stelle mehrere Hundert Meter weit aus der Richtung des ankommenden Autofahrers gesehen einsehbar. Der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (Az. - 24 U 138/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Auf der Straße einer Tankstelle hatte sich eine Schlange gebildet. Die Klägerin wollte von der Tankstellenausfahrt nach links abbiegen. Der Fahrer eines im Bereich der Ausfahrt wartenden Autos hatte für die Ausfahrt eine Lücke gelassen. Der Beklagte fuhr mit hoher Geschwindigkeit am Stau vorbei und kollidierte an der Ausfahrt mit dem Auto der Klägerin. Die Richter sprachen dem Beklagten die Schuld zu 60 ... weiter lesen
Berlin/Karlsruhe (DAV). Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu, die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe vom 13. März 2007 (Az. VI ZR 216/05) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug am rechten Seitenrand einer Landstraße geparkt, die Warnblinkanlage eingeschaltet und war dann ausgestiegen. Der in diesem Moment entgegenkommende Kleintransporter erfasste den Mann und verletzte ihn schwer. Der Lkw-Fahrer klagte unter anderem auf Schmerzensgeld. Der Fahrer des Kleintransporters sei ... weiter lesen
Das Amtsgericht Tiergarten stellte mit Beschluss vom 7. März 2012 das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß) gemäß § 206a StPO, § 46 OWiG ein, weil Verfolgungsverjährung eingetreten war. Grundsätzlich nichts ungewöhnliches: Am 4. April 2011 wurde unser Mandant unmittelbar nach einem vorgeworfenen qualifizierten Rotlichtverstoß von einer Streife angehalten und zur Sache angehört. Nach Abschluss der Ermittlungen erließ die zuständige Behörde am 30. Juni 2011 (innerhalb der Verfolgungsverjährung) einen Bußgeldbescheid, mit welchem Sie unter anderem einen Monat Fahrverbot anordnete. ... weiter lesen
Geblitzt: Fahrverbot Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob vom Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen werden könnte, wenn der Betroffene die Geschwindigkeit aufgrund akuter Blasenschwäche überschreitet. Das OLG Hamm ist in seiner Entscheidung vom 10.10.2017 (4RBs 326/17) der Auffassung, dass diese Frage, ob vom Fahrverbot abgesehen werden könnte, der Bußgeldrichter im Einzelfall zu entscheiden hat. Der Betroffene hatte im konkreten Fall die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 Km/h überschritten. Die Bußgeldbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 80 € und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an, da der Betroffene bereits vier ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen