Markeneintragung
Eine Markeneintragung gibt jedem Unternehmen die Möglichkeit, sich auf dem Markt eine individuelle Position zu sichern und sich von Mitbewerbern zu unterscheiden.
Da eine Markeneintragung jedoch als Teil des Markenrechts zum gewerblichen Rechtsschutz gehört, bietet dies auch viel Potential für juristische Auseinandersetzungen unterschiedlichster Art.
Damit Sie in einem solchen Fall nicht auf sich allein gestellt sind, sollten Sie von Anfang an auf einen Anwalt für Markeneintragung vertrauen.
Dieser kann Sie vom ersten Schritt an begleiten und wird Ihnen nicht nur auf dem Weg zu Ihrer eigenen Marke zur Seite stehen, sondern auch sicherstellen, dass Sie danach auch alleiniger Nutzer derselbigen bleiben.
Ein Rechtsanwalt für Markeneintragung bietet Ihnen eine ausführliche rechtliche Beratung wenn es um die Suche nach der geeigneten Marke für Ihr Unternehmen geht. Auch kann festgestellt werden, ob Sie bei der Markenwahl eventuell bereits bestehende Markenrechte verletzen (hierfür ist etwa eine Markenrecherche nötig), bzw. ob Ihre Marke alle vom Deutschen Patentamt erwarteten Voraussetzungen erfüllt. So muss beispielsweise die nötige Unterscheidungskraft vorliegen und Ihre gewählte Marke darf natürlich nicht sittenwidrig sein.
Auch wenn es um die Markeneintragung von Bildmarken, Formmarken oder EU-Marken geht, kann Ihnen ein Anwalt auf diesem Gebiet weiterhelfen und eine große Unterstützung sein, damit auch kein wichtiger Punkt während der Vorbereitungs- und Anmeldephase übersehen wird.
Ist die Markeneintragung vollzogen, kann Ihr Anwalt die Markenüberwachung sicherstellen. Wenn nötig, können Abmahnungen ausgesprochen werden, um Ihnen Ihr alleiniges Nutzungsrecht zu sichern. Auch in Sachen Lizenzverträgen wird Ihnen ein Anwalt zur Markeneintragung weiterhelfen können, damit es hier zu keinerlei juristischen Unsicherheiten kommt, die wiederum ihrerseits zu Rechtsstreitigkeiten führen können.