Infos zum Rechtsanwalt für Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht wird als Landesrecht von den jeweiligen Bundesländern geregelt. Es ist neben dem Bauplanungsrecht (auch Städtebaurecht genannt) Teil des öffentlichen Rechts und beschäftigt sich mit den baulich-technischen Anforderungen, die an die jeweiligen Bauvorhaben gestellt werden. Das Bauordnungsrecht wird durch die Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer geregelt. Gegenstand sind Vorschriften für den Neubau oder die Änderung von baulichen Anlagen, aber auch deren Abbruch. In den Bauordnungen sind beispielsweise Regelungen zur Bauaufsicht oder zur Erteilung von Baugenehmigungen enthalten. Aber auch bauliche Gestaltungsbestimmungen, deren Grundlage das Baugesetzbuch ist, sind in den Landesbauordnungen zu finden, die auf Basis einer anderen Satzung oder im Zuge eines Bebauungsplanes erlassen werden können. Dabei regelt das Bauordnungsrecht vorrangig die Vermeidung von Gefahren, die mit dem Bau, dem Bestand oder den Gebrauch von baulichen Anlagen einhergehen. So soll einerseits gemäß Bauleitplanung gebaut werden, anderseits verhindert werden, dass das Eigentum Dritter und die Bevölkerung gefährdet werden. Das Bauordnungsrecht verfolgt aber auch das Ziel, in der Bebauung soziale Mindeststandards zu erhalten. Aber auch der Vollzug der Bauleitplanung soll ermöglicht werden sowie überbaute Gebiete nach Möglichkeit vor der Verunstaltung durch einzelne Gebäude bewahrt werden.
Die entsprechenden Regelungen für Bauvorhaben sind umfangreich, sodass nicht immer leicht zu klären ist, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Daher muss für ein bauliches Vorhaben eine Baugenehmigung beantragt werden. Ohne Vorlage derselben besteht die Gefahr, dass die Bauaufsichtsbehörde einschreitet und schlimmstenfalls das Gebäude abgerissen werden muss. Die Baugenehmigung wird von der zuständigen Behörde nur dann erteilt, wenn die gesetzlichen Vorgaben für das geplante Vorhaben erfüllt werden. Dabei werden beispielsweise Abstandsflächen, die Anzahl der geplanten Geschosse oder die Form des Daches berücksichtigt. Gemäß Bauordnungsrecht besteht ein Anspruch darauf, dass die Baugenehmigung erteilt wird, wenn einschlägige Vorschriften für das Bauvorhaben eingehalten wurden und zudem nicht gegen andere Vorschriften verstoßen wird. Stellt die Bauordnungsbehörde fest, dass gegen das Bauordnungsrecht verstoßen wurde, kann sie eine Bauordnungsverfügung erlassen. Diese stellt einen Bescheid der Behörde dar, die eine Einstellungsverfügung, eine Nutzungsuntersagung oder gar eine Abrissverfügung sein kann und somit die Fortsetzung des rechtswidrigen Bauens untersagt.
Gerade wenn es darum geht, für ein geplantes Bauvorhaben die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann, ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Bauordnungsrecht von Vorteil. Fachkundig und kompetent beantwortet der Anwalt für Bauordnungsrecht seinen Mandanten alle auftretenden Fragen rund um das Bauordnungsrecht. Eine Rechtsanwaltskanzlei für Bauordnungsrecht vertritt die Interessen ihrer Mandanten in Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und unterstützt sie bei der Erwirkung der Baugenehmigung.