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Rechtsanwalt für Bauplanungsrecht

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Das Bauplanungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts und ist systematisch damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es regelt die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt und enthält Maßnahmen über die Vorbereitung von baulichen Anlagen und sonstigen Nutzungen von Grundstücken.

Zwei wichtige Instrumente des Bauplanungsrechts sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan gliedert im groben ein Gebiet in einzelne Bereiche ein. Mithilfe eines Flächennutzungsplans besteht die Möglichkeit, sich über das Gebiet einen ersten Überblick zu verschaffen. Der Bebauungsplan hingegen ist strukturierter und detaillierter. Gegenüber dem Flächennutzungsplan ist der Bebauungsplan für die Behörde verbindlich. Der Plan entwickelt sich, laut dem Gesetzeswortlautes, aus dem Flächennutzungsplan.

Daneben gehören zum Bauplanungsrecht unter anderem noch die vorbereitende Bauleitplanung, das Gemeindesatzungsrecht, die Veränderungssperren, sowie die städtebaulichen Verträge. Das gesamte Bauplanungsrecht ist somit ein umfangreiches und komplexes Rechtsfeld, mit vielen detaillierten Regelungen.

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