Infos zum Rechtsanwalt für Bauträgerrecht
Das Bauträgerrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches sich mit
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der Formulierung von Bauträgerverträgen.
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der Haftung und Gewährleistung des Bauträgers dem Käufer gegenüber,
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der Zahlungsverpflichtung des Käufers gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gegenüber dem Bauträger
beschäftigt.
Spezielle gesetzliche Regelungen gibt es für das Bauträgerrecht nicht. Daher bilden Normen, die sich aus dem Bauträgervertrag ergeben und auf der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) basieren, die rechtliche Grundlage. Der Bauträgervertrag enthält umfassende Regelungen, beispielsweise in welchem Umfang eine Sicherheitsleistung (z. B. Bürgschaft) gestellt werden muss oder wann Abschlagszahlungen zu leisten sind. Im Falle von Abschlagszahlungen spielt der Bautenstand ebenfalls eine wichtige Rolle.
Bei einer Bauträgermaßnahme tritt der Bauträger auf eigenem Grund und Boden und auf eigene Rechnung als Bauherr auf, um ein Bauwerk zu errichten. Das fertige oder erst herzustellende Bauobjekt (Eigentumswohnung oder Eigenheim) verkauft er samt Grundstück bzw. Grundstücksanteil an Dritte (Käufer). Dabei ist es egal, ob ein Bauunternehmer, Architekt etc. mit der Durchführung der bautechnischen Leistungen beauftragt wird oder diese selbst erbracht wird. Durch den Bauträgervertrag wird nicht nur geregelt, welche Pflichten der Käufer gegenüber dem Bauträger zu erfüllen hat. In ihm ist auch beschrieben, dass der Bauträger nicht nur die Planungs- und Bauleistungen für die Bauwerkerrichtung zu erbringen hat. Er ist vielmehr auch gegenüber dem Käufer verpflichtet, ihm Eigentum bzw. einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück zu verschaffen. In dem Bauträgervertrag werden zudem Regelungen über mögliche Sonderwünsche des Käufers, Details zur Bezugsfertigkeit und Abnahme sowie zur Haftung im Mängelfall aufgeführt. Getroffene Vereinbarungen im Falle des Fertigstellungsverzuges bzw. Verzug der Bezugsfertigkeit können ebenfalls aufgeführt werden.
Trotz Abschluss eines Bauträgervertrages kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Bauträger kommen, wenn z. B.
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Bauarbeiten durch den Bauträger oder von ihm beauftragte Dritte mangelhaft durchgeführt wurden,
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Bauabschnitte verspätet fertiggestellt wurden,
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der Bauträger während der Bauphase Insolvenz anmeldet,
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der Käufer Änderungswünsche hat, die sich nicht so ohne weiteres umsetzen lassen,
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der Käufer die Abnahme von Bauarbeiten oder Bauabschnitten verweigert,
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der Käufer die vereinbarte Abschlagszahlung nicht leistet.
Ein Rechtsanwalt für Bauträgerrecht vertritt die Interessen seiner Mandanten nicht nur in den bereits genannten Fällen. Gerne berät und unterstützt der Anwalt oder die Anwältin für Bauträgerrecht Mandanten auch, wenn es darum geht, den Bauträgervertrag im Vorfelde zu überprüfen, um mögliche Fehler oder Unklarheiten bereits am Anfang auszuschließen. Auch bei einer Insolvenz des Bauträgers oder von ihm beauftragter Dritter ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Bauträgerrecht mit ihrem Fachwissen gefragt, um die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, sowohl außergerichtlich wie auch in einem gerichtlichen Verfahren.