Infos zum Rechtsanwalt für Baurecht, öffentlich
Das besondere Verwaltungsrecht Deutschlands beinhaltet u.a. das öffentliche Baurecht. Dieses umfasst in seiner Gesamtheit Rechtsvorschriften, die sich mit der Nutzung des Bodens durch Errichtung baulicher Anlagen, deren bestimmungsgerechten Nutzung, eventueller Veränderungen, aber auch ihrer Beseitigung befassen. Es ist gänzlich vom privaten Baurecht abzugrenzen. Das öffentliche Baurecht ist wiederum unterteilt in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht ist eine Bundesangelegenheit, das Bauordnungsrecht hingegen Ländersache. Die Bauaufsichtsbehörden regeln den Vollzug des öffentlichen Baurechtes. Gemäß des bundesgesetzlichen Baugesetzbuches sind 3 Gebietskategorien vorhanden, die eine mögliche Bebauung sowie den Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung vorsehen:
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Der Bebauungsplan: Er wird von der zuständigen Gemeinde erarbeitet. Typische Bestandteile sind Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Abgrenzung der Baugrundstücke. Des Weiteren werden die Art der Nutzung und eine bauliche Ausnutzung vorgegeben. Auch besteht die Option, Abmessungen und Anordnung von Gebäuden festzulegen. Ebenso können Form und Art des Daches sowie der Dachpfannen bestimmt oder gar ausgeschlossen werden.
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Der Innenbereich: Dies zeigt alle Fläche, die im Bebauungsplan nicht erfasst sind, sich aber in der zu bebauenden Gemarkung befinden. Hier ist eine genehmigungspflichtige Bebauung generell erlaubt, sofern sich das Objekt der näheren Umgebung anpasst. Besondere Vorschriften bestehen nicht.
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Der Außenbereich: Dieser Bereich ist der Bebauung durch land- und forstwirtschaftliche Vorhaben sowie zur Energiegewinnung vorbehalten. Sie bedürfen der besonderen Erlaubnis der zuständigen, obersten Baubehörde.
Es versteht sich von selbst, dass alle zusätzlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben sowie die technischen Normen zu beachten sind.
Ein Bauvorhaben durchzuführen ist generell nicht einfach. Daher kann es bereits im Vorwege, also in der Planungsphase, zu Schwierigkeiten mit den zuständigen Behörden bzw. den verantwortlichen Gemeinde kommen. Oft liegt ein Konflikt hinsichtlich eines vorhandenen Bebauungsplanes vor. Das können z.B. einfach nur die Farbe der Dachpfannen und ein vergrößerter Dachvorstand sein. Doch ist es nicht immer einfach, auf dem kurzen Weg eine Einigung zu erzielen. Die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Baurecht öffentlich kann in diesen Fällen von großem Nutzen sein. In den meisten Fällen ist der Anwalt für Baurecht öffentlich auch in den Disziplinen Baurecht privat und Verwaltungsrecht bewandert. Auch rechtliche Problemstellungen aus den Bereichen Grenzbebauung und Wegerecht sind ihm zumeist vertraut. Im Regelfall kann er auch rechtlich in den Rechtsgebieten Enteignungsrecht, Bauordnungsrecht und Erbbaurecht beraten. So ist er vor allen Eventualitäten gefeit, die im Rahmen eines Bauvorhabens noch auftreten können. Ein Wissen, das den Klienten zu Gute kommt!