Das deutsche Rechtsgebiet Baurecht ist ein komplexes Rechtsgebiet und lässt sich in einen öffentliche- und einen privaten Teil gliedern. Das öffentliche Baurecht regelt vor allem den Teil, den das Bauvorhaben als solches betrifft. Die kann von der Baugenehmigung, bis hin zur Bauplanung gehen. Das private Baurecht hingegen, als Teil des allgemeinen Zivilrechts, beschäftigt sich vor allem mit dem Zustandekommen von Bauverträgen oder ähnlichem. Aufgrund der komplexen Materie ist es immer sinnvoll einen Rechtsanwalt Baurecht zu kontaktieren. Dieser kann bei schwierigen Fragen immer der richtige Ansprechpartner sein.
Dr. Lang & Kollegen Promenadeplatz 9, 80333 MünchenDas private Baurecht enthält Vorschriften, die die Entstehung und die Abwicklung von Bauverträgen regeln. Somit gehört das Baurecht zum allgemeinen und besonderen deutschen Zivilrecht.
Entgegen dem öffentlichen Baurecht ist das private Baurecht nicht durch ein Über- und Unterverhältnis geprägt. Die Vertragsparteien begegnen sich auch Augenhöhe, ohne jegliche staatliche Einwirkung. Jedoch sind das öffentliche- und private Baurecht nicht vollständig voneinander zu trennen. Insbesondere gewisse öffentliche Vorschriften, wie zum Beispiel das Bauplanungsrecht, sind beim privaten Baurecht stets zu berücksichtigen und anzuwenden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass das private Baurecht durch das öffentliche Baurecht eingeschränkt werden kann.