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Experten-Ratgeber
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Das Amtsgericht Tiergarten stellte mit Beschluss vom 7. März 2012 das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß) gemäß § 206a StPO, § 46 OWiG ein, weil Verfolgungsverjährung eingetreten war. Grundsätzlich nichts ungewöhnliches: Am 4. April 2011 wurde unser Mandant unmittelbar nach einem vorgeworfenen qualifizierten Rotlichtverstoß von einer Streife angehalten und zur Sache angehört. Nach Abschluss der Ermittlungen erließ die zuständige Behörde am 30. Juni 2011 (innerhalb der Verfolgungsverjährung) einen Bußgeldbescheid, mit welchem Sie unter anderem einen Monat Fahrverbot anordnete. ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Trägt ein Radfahrer keinen Fahrradhelm, trifft ihn bei einem Unfall kein Mitverschulden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn er aufgrund seiner körperlichen Verfassung besonders gefährdet ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 9. Oktober 2007 (AZ: 4 U 80/07) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Ein 48-jähriger fuhr mit seinem Fahrrad gegen eine gerade geöffnete Autotür. Er stürzte und fiel auf den Hinterkopf. Da er keinen Helm trug, erlitt er schwere Hirnverletzungen. Er wollte daraufhin feststellen lassen, dass der Aussteigende und seine ... weiter lesen
Dies musste jetzt ein 24jähriger Student aus dem südbadischen Raum erfahren, der im Januar 2003 um 5.00 morgens die BAB A 5 auf der Gemarkung Heidelberg in Fahrtrichtung Karlsruhe mit einer Geschwindigkeit von 147 km/h befahren hatte und dort in eine Verkehrskontrolle geriet. Dabei hatte er die zwischen den Ausfahrten Heidelberg-Mitte und Heidelberg-Schwetzingen auf-grund Lärmschutzes vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Das Amtsgericht Heidelberg hatte den Betroffenen daraufhin auf seinen Einspruch gegen den zuvor ergangenen Bußgeldbescheid im Dezember 2003 wegen fahrlässiger Geschwindigkeits-überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu der im Bußgeldkatalog als Regelbuße ... weiter lesen
München (jur). Autofahrer sollten im Straßenverkehr nicht zu stur auf das Reißverschlussverfahren vertrauen. Denn dieses ist nur beim Wegfall einer Fahrbahnspur verpflichtend, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 5. November 2012 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 334 C 28675/11). Ist die weiterführende Fahrspur durch ein Hindernis blockiert, muss der Verkehr auf der freien Bahn dorthin wechselnde Autofahrer nicht nach dem Reißverschlussprinzip hereinlassen, so das Amtsgericht in seiner am 7. März 2012 verkündeten Entscheidung. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die Anfang September 2011 mit ihrem VW Cabrio in München beim Spurwechsel einen Unfall erlitt. Die Frau fuhr ... weiter lesen
StVO Novelle – Was ändert sich? Nachdem der Bundesrat der StVO-Novelle im Februar 2020 zustimmte, sollte es nur noch wenige Wochen dauern, bis diese und der neue Bußgeldkatalog 2020 in Kraft tritt. Diese Novelle ist mit weitreichenden Folgen für Autofahrer verbunden, denn die Folgen im Straßenverkehr werden deutlich verschärft. So gibt es zum Beispiel schon bald bei sehr geringen Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot, sogar Falschparker müssen mit Punkten rechnen. Umwandlung 2014 aus VZR wird FAER 2014 wurde das Verkehrszentralregister von dem Fahreignungsregister abgelöst. Mit dieser Veränderung wurde das Punktesystem komplett und der Bußgeldkatalog ... weiter lesen
Hohe BAK allein reicht für Vorsatzannahme nicht aus: In seinem Beschluss vom 16.02.2012 ( 3 RVs 8/12 ) hatte das OLG Hamm sich mit dem Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) zu beschäftigen. Der Fahrzeugführer eines PKW wird nach § 316 bestraft, wenn er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr fahrtüchtig ist. Für die Annahme der Fahruntüchtigkeit unterscheidet man zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird ab einem BAK-Wert von 1,1 Promille angenommen. Für eine relative Fahruntüchtigkeit genügt schon ein BAK-Wert von 0,3 Promille, wenn zusätzlich noch alkoholbedingte ... weiter lesen
Handyverstoß Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt: Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden? Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
Mit der Frage, ob die in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO für Lastkraftwagen auf Autobahnen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auch für solche Mehrzweckfahrzeuge - z.B. der Baureihe „Sprinter“ - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt, die in den Zulassungspapieren als „Pkw“ bezeichnet sind, hatte sich jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu befassen. In dem zu entschiedenen Fall hatte ein 33-jähriger Betroffener mit seinem Fahrzeug der Marke Mercedes Benz Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen die BAB A 5 im Bereich der Gemarkung Freiburg mit einer Geschwindigkeit von 134 km/h befahren, wobei er in eine Radarkontrolle geriet. Die zuständige ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist. Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
Lüdinghausen (DAV). Die Zahlung einer Geldbuße von 5 Euro darf grundsätzlich nicht durch Inhaftierung erzwungen werden. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Lüdinghausen (NRW) vom 12. Juli 2005 (Az.: 10 Owi 22/05) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Eine Stadt erließ gegen die Betroffene wegen eines Parkverstoßes ein Bußgeldbescheid über 5 Euro. Dreimal versuchte die Gemeinde den Bußgeldbescheid am Wohnsitz der Betroffenen zu vollstrecken. Sie traf sie aber jedes Mal nicht an. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung blieb unbeantwortet. Die Stadt beantragte daraufhin eine Erzwingungshaft. Ohne Erfolg, so das Amtsgericht. Zwar könne die Anordnung einer Erzwingungshaft auch ... weiter lesen
HAMM/FRANKFURT (DAV). Die deutsche Justiz ist weiterhin streng zu Autofahrern, die nach einer Kollision die Unfallstelle verlassen. Insbesondere an die Warte- und Aufklärungspflicht werden hohe Anforderungen gestellt. Dies zeigen zwei von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlichte Urteile. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sah eine Verletzung der Aufklärungspflicht und damit eine Verkehrsunfallflucht auch dann als gegeben an, wenn der Verursacher seine Versicherung ?zeitnah? nach der Kollision über das Geschehen benachrichtigt. In dem Fall war ein Fahrer auf der Autobahn bei starkem Regen ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt. Nachdem er sich den ... weiter lesen
MARBURG (DAV). Kinder unter zehn Jahren haften nicht für einen fahrlässig verursachten Verkehrsunfall. Dies gilt auch, wenn die Eltern für ihren Nachwuchs eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, urteilte das Amtsgericht Marburg. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Die gesetzliche Vorschrift, die Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs im Straßenverkehr begünstigt (§ 828 Absatz 2 BGB), gilt seit dem 1. August 2002. Der Unfall, mit dem sich das Amtsgericht Marburg beschäftigen musste, datiert vom 14. September 2002. Der damals neun Jahre und neun Monate alte Junge missachtete auf seinem Fahrrad die Vorfahrt eines ... weiter lesen