Arbeitslosengeld I
Das Arbeitslosengeld I, benannt so in Abgrenzung zum Arbeitslosengeld II, versteht sich als Leistung der bundesdeutschen Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitslosengeld I wird ohne weitere Voraussetzungen nach dem Beginn der Arbeitslosigkeit in aller Regel für die Dauer von einem Jahr bezahlt. Anspruch auf das Geld von der Arbeitslosenversicherung haben Bundesbürger, die arbeitslos sind und als Arbeitsloser bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Weiterhin muss die Zeit der Anwartschaft erfüllt sein, das heißt, es bestand länger als 12 Monate ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Ist die Regelaltersgrenze erreicht, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Arbeitslose muss sich aus eigenen Kräften bemühen, die Beschäftigungslosigkeit zu beenden, er muss der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I in den Paragrafen 137 SGB II sowie bis zum 31.032012 in Paragraf 118 des SGB II a. F.
Arbeitslosenmeldung
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit hat persönlich zu erfolgen. Es ist möglich, sich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, wenn diese innerhalb der nächsten drei Monate eintreten wird, bei der Agentur zu melden. Wer allerdings eine Ausbildung beendet, einen befristeten Arbeitsvertrag hat oder auf sonstige Weise von drohender Arbeitslosigkeit weiß, ist nach Paragraf 38 SGB II verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung arbeitssuchend zu melden. Erfährt er erst innerhalb dieser Dreimonatsfrist von seiner Kündigung, so muss er innerhalb von drei Werktagen bei der Arbeitsagentur vorsprechen. Andernfalls droht eine einwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes I.
Bemessungsentgelt
Die Höhe des Arbeitslosengeldes errechnet sich aus dem sozialversicherungspflichtigen Brutto-Einkommen der vergangenen 12 Monate. Hieraus wird das tägliche Bemessungsentgelt errechnet. Die Höchstsumme für das monatliche Brutto-Arbeitsentgelt liegt 2014 bei 5950 Euro. Vom Bemessungsentgelt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung abgezogen. Dies ergibt das tägliche Leistungsentgelt. Davon werden 60 Prozent ausgezahlt.