BAföG
BAföG steht als Abkürzung für Berufsausbildungsförderungsgesetz. Die Ausbildung von Studenten und Schülern mit Hilfe staatlicher Unterstützung wird hierdurch in Deutschland geregelt. Es ist ein besonderer Bestandteil des deutschen Sozialgesetzbuches. Langfristig wird an einer entsprechenden Eingliederung in das SGB gearbeitet. Aufgrund dieser Tatsache gilt der Bezug von BAföG als Sozialleistung. Das BAföG soll die Chancengleichheit der Studenten fördern. Nur so ist es für viele Studenten aus normalen Verhältnissen möglich, sich ohne einen Nebenerwerb auf ihr Studium konzentrieren zu können. Um BAföG beziehen zu können, muss im Vorwege geklärt werden, ob die angestrebte Ausbildung auch förderungsfähig ist. Wurde BAföG genehmigt, kann diese Ausbildung nur wegen eines wichtigen Grundes abgebrochen werden. Neben den ausbildungsbedingten Voraussetzungen müssen auch die persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers geklärt sein. So werden der erfolgreiche Abschluss der gewählten Ausbildung sowie der notwendige Bedarf als zwingende Anforderung gesetzt. Dies wird von den Behörden sorgfältig geprüft. Es kann ein Zuschuss zu den Ausbildungskosten oder ein Darlehen beantragt werden. Zu beachten ist für jeden Antragsteller, dass dieses Darlehen nach Abschluss der Ausbildung zurück zu zahlen ist. Hierbei kann es allerdings zu einer Ermäßigung kommen.
Schnell kann es in diesem Zusammenhang passieren, dass die BaföG-Zahlungen von den Behörden eingestellt werden, da das Studienfach ohne Genehmigung gewechselt oder die Ausbildung vorzeitig abgebrochen wurde. Ein Rechtsanwalt für BAföG wird seinen Klienten darüber aufklären, aus welchen Gründen die Zahlung im Einzelfall eingestellt wurde. Ebenso wird der Fachanwalt für BAföG Sie darüber informieren, mit welchen Maßnahmen die Zahlung wieder erlangt werden kann oder ob ein Bezug dauerhaft verwirkt wurde.