Erziehungsgeld
Zwischen 1986 und 2006 wurde das Erziehungsgeld als Ausgleichszahlung des deutschen Staates an Eltern mit Kindern gezahlt. Das Elternteil, das sich vorwiegend um die Erziehung des Kindes kümmerte, konnte dies beantragen. Zum 1.1.2007 wurde es durch das Elterngeld ersetzt. Das Bundeserziehungsgeldgesetz regelt die Einzelheiten. Als Voraussetzung des Erhalts dieser Zahlung dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Eine ausgeübte Teilzeitbeschäftigung darf 30 Stunden nicht überschreiten. Schüler, Studenten und Auszubildende haben das Recht, ihre Ausbildung trotz Erhalt des Elterngeldes vollständig weiterzuführen. Die Höhe und Bezugsdauer wird individuell geprüft, da die Höhe des Elterngeldes von der Höhe des bisherigen Gehaltes abhängt. Einige Bundesländer zahlen zusätzlich freiwillige Landeserziehungsgelder in unterschiedlicher Höhe. Bei Alleinerziehenden kann das Erziehungsgeld nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Beim Erziehungsgeld handelt es sich um eine Ausgleichszahlung, die den Einkommensverlust aufgrund der Erziehung des Kindes auffangen soll. Sie ist nicht als Darlehen zu verstehen. Die Anwendung des aktuellen Erziehungsgeldes berechtigt die Eltern, das Elterngeld sowie den Erziehungsurlaub unter sich aufzuteilen.
Aufgrund der Aufsplittung des Erziehungsurlaubes und des Bezuges des Erziehungsgeldes zwischen den Eltern kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Oft handelt es sich dabei um Arbeitgeber von Männern, die dieses Angebot annehmen möchten, die ihre Fachkräfte nicht gehen lassen wollen. Der Rechtsanwalt für Erziehungsgeld ist über die aktuelle Sachlage bestens informiert, sodass er optimal zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln kann. Beide Seiten können sich anhand seiner Informationen auf die bestmögliche Lösung einigen. Auch wenn das Erziehungsgeld versehentlich auf die Sozialhilfe angerechnet wird, kann mit Hilfe des Rechtsanwaltes für Erziehungsgeld schnell Licht in die Angelegenheit gebracht werden.