Hartz 4
Hartz IV ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für das Arbeitslosengeld II (Alg II). Es dient der Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es dient zur Ermöglichung einer Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht. Dies stimmt mit dem Leistungsniveau des sogenannten soziokulturellen Existenzminimums überein. Leistungsbedürftige, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten Sozialgeld. Dies wird ähnlich dem Alg II berechnet. Um Hartz IV beziehen zu können, bedarf es keinerlei Voraussetzungen. Ein Bezug von Alg I oder anderen Sozialleistungen im Vorwege ist nicht notwendig. Hartz IV kann ebenso bezogen werden, um ein zu geringes Arbeitsentgelt oder ein zu geringes Alg I zur Deckung des monatlichen Bedarfs aufzustocken. Als Träger des Alg II stehen die Agenturen für Arbeit sowie die Kreise bzw. kreisfreien Städte zur Verfügung. Um Hartz IV Leistungen empfangen zu können, muss das 15. Lebensjahr vollendet sein und sich der gewöhnliche Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Des Weiteren sind eine Erwerbsfähigkeit sowie eine Hilfebedürftigkeit nachzuweisen. Jeder Antrag wird separat geprüft. Nur so kann der jeweilige, tatsächliche Bedarf des einzelnen Antragstellers genau ermittelt werden. Die führt zu individuell errechneten Zuwendungen. Hierzu gehören auch Zahlungen für Miet- und Heizungskosten.
Aufgrund der individuellen Berechnungen der gezahlten Gelder kommt es leicht zu Unstimmigkeiten zwischen dem Leistungsberechtigten und der zuständigen Behörde. Egal, ob es sich hierbei um Rechenfehler des Sachbearbeiters oder um überzogene Vorstellungen des Antragstellers handelt, der Rechtsanwalt für Hartz IV ist bestens über die aktuelle, rechtliche Sachlage informiert. So ist er sofort in der Lage, dem Mandanten die Situation zu erklären und anhand der vorliegenden Unterlagen zu belegen. Als Anwalt für Hartz IV weiß er genau, wann er mit Hilfe einer Mediation oder gar mit einer Klage gegen die Behörde vorgehen kann.