Bildrecht
Das Bildrecht setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zum einen befasst es sich mit dem Urheberrecht, das der Fotograf bzw. Lichtbildner an seinen Aufnahmen hat. Ebenso ist das Recht am eigenen Bild involviert. Da diese Produkte international gehandelt und vervielfältigt werden können, basiert die internationale Grundlage der Urheberrechte auf der RBÜ (Revitierte Berner Übereinkunft). Hierin wird eine mindestens 50-jährige Schutzdauer für Werke nach dem Tod des Urhebers bzw. mindestens 25 Jahre für fotografische Werke als Mindeststandard vorgesehen. Weiterhin spielen das Verwertungsrecht, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Veröffentlichungsrecht sowie das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Verbot der Entstellung eine Rolle. Des Weiteren wird in Deutschland innerhalb des Bildrechtes auf das Vervielfältigungsrecht besonderes Augenmerk gelegt. Hierbei wird zwischen den verschiedenen Bildformen unterschieden. Das Recht an Fahndungsfotos wird anders gehandhabt als das Recht an Röntgenbildern. Luftbildaufnahmen, amtliche Fotos - für alle Arten von Bildern bzw. Fotos gibt es spezielle Schutzmechanismen.
Aufgrund der vielen Einzelgesetze, die sich im Bildrecht wiederfinden, kann es relativ schnell zu Konfliktsituationen kommen. Eine ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Bildrecht schafft schnell Klarheit. Er gibt anhand der einzelnen Fälle präzise Auskunft darüber, ob und wenn ja, welches Recht bzw. Gesetz betroffen ist. Anhand dieser Einschätzung wählt er die Möglichkeiten, die Problematik zu klären. Sollte es tatsächlich bis zur Klage kommen, ist der Anwalt für Bildrecht, egal ob er für den Kläger oder den Beklagten eintritt, der kompetente Vertreter vor Gericht. Ohne seine Hilfe ist es aufgrund der Vielfältigkeit der Materie äußerst kompliziert, zu seinem Recht zu kommen.