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München (jur). Bedroht eine psychisch kranke Frau einen herbeigerufenen Bereitschaftsarzt und anschließend die Polizei mit einem Messer, kann notfalls ein Schusswaffengebrauch gerechtfertigt sein. Dies gelte zumindest dann, wenn die Polizisten die Frau mehrfach erfolglos aufgefordert haben, das Messer wegzulegen, und sie vor einem Schusswaffengebrauch gewarnt wurde, urteilte das Landgericht München I am Mittwoch, 19. April 2023 (Az.: 15 O 14153/21). Im Streitfall hatte der Ehemann der Klägerin am 22. September 2020 wegen akuter psychischer Probleme seiner Frau den ärztlichen Bereitschaftsdienst gerufen. Diese bedrohte den herbeigeeilten diensthabenden Bereitschaftsarzt mit einem Messer, woraufhin dieser in sein ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der niedergelassene Münchener Arzt Rolf M. muss wegen des 539-fachen Verschreibens von Cannabis ohne medizinischen Grund für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 12. April 2023, bekanntgebenen Beschluss entschied, ist die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Revision unbegründet (Az.: 1 StR 266/22 ). Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Nach einer zum 10. März 2017 in Kraft getretenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes können Ärzte ihren Patienten Cannabis verschreiben. Die Anwendung mit Cannabis muss aber medizinisch erforderlich sein und es darf keine alternativen Behandlungen zur Verfügung stehen. Der Arzt muss für die ... weiter lesen
Verurteilung eines Rappers, der mindestens vier Frauen mit dem HI-Virus infizierte, bestätigt Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten im Juli 2001 u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 20 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte unter einer HIV-Infektion, als er im Oktober 1999 mit dem als "Scorpio" bekannten Rapper Eddy Morris aus New York nach Stuttgart kam. Obwohl er zumindest damit rechnete, infiziert zu sein, und obwohl der Angeklagte die Folgen und die Übertragungswege der Krankheit kannte, suchte er gezielt ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Braunschweig (jur). Wer ein Hakenkreuz auf Facebook postet, macht sich strafbar. Das gilt auch dann, wenn der Post insgesamt nicht eine Unterstützung der NS-Ideologie zum Ausdruck bringt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Dienstag, 18. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 1 Ss 34/22). Danach muss eine Frau aus dem Harz nun doch noch mit einer Strafe rechnen. Auf ihrem privaten Facebook-Account hatte sie ein Muster eines EU-Gesundheitspasses mit negativem Corona-Test gepostet und dazu die Abbildung eines Gesundheitspasses aus der NS-Zeit, der mit einem Hakenkreuz versehen war. Dazu schrieb sie: „Die Geschichte wiederholt sich. Das Drehbuch wird immer billiger“. Vor ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen - Revision von zwei Journalisten der Wochenzeitung „N." in P. erfolgreich Die beiden Angeklagten (der 46-jährige verantwortliche Herausgeber bzw. ein 42-jähriger Redakteur des in P. erscheinenden „N.“ - einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die kostenlos an etwa 12 000 Haushalte verteilt und über Anzeigen finanziert wird) veröffentlichten in der Ausgabe 19 des „N.“ im Juli 1999 unter der Überschrift „H.: Wer ist schuld am Giftmüll-Skandal?“ einen Beitrag, welcher sich mit Vorgängen um die Pforzheimer Mülldeponie befasste. In diesem war unter anderem die Rede, dass es dort jahrelang zu illegalen Ablagerungen von Giftmüll gekommen sei. Der P. Bürgermeister W. sei für die Deponie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso: Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland – anders als zum Beispiel in Österreich – straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung? ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sich der Geschäftsführer eines CD-Presswerks nach deutschem Urheberrecht strafbar gemacht hat, indem unter seiner Mitwirkung für einen ausländischen Auftraggeber unberechtigt Audio-CDs hergestellt und exportiert wurden. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen unerlaubten Eingriffs in "Verwandte Schutzrechte" (Verwertung von Tonträgern entgegen § 85 Urheberrechtsgesetz) zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sowohl die Revision des Angeklagten als auch die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich allein gegen das Unterbleiben ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen