Das Rechtsgebiet Autorecht gehört vielmehr zum allgemein Kaufrecht. Es ist Teil des allgemeinen Zivilrechts. Besonders häufig treten beim Autokauf rechtliche Probleme im Bereich des Gewährleistungsrechts auf. Es stellt sich die Frage, welche Person für den Mangel am PKW verantwortlich ist und die Reparatur zahlen muss. Auch die Rückgängigmachung von Kaufverträgen ist immer wieder Gegenstand des Rechtsgebiets Autorecht. Aufgrund der vielen wichtigen Details im Einzelfall, ist es ratsam bei Problemen einen Rechtsanwalt Autorecht zu kontaktieren. Dieser ist in der Lage seine Mandanten so zu vertreten, dass sie am Ende zu ihrem Recht kommen.
Daniel Brückner Prinz-Georg-Straße 91, 40479 Düsseldorf
Henrik Momberger Am Wehrhahn 45, 40211 Düsseldorf
Dr. Klaus Friedrich Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 HamburgDas Autorecht ist kein eigenes Rechtsgebiet sondern vielmehr ein Zusammenschluss von mehreren Rechtsgebieten. So ist das Kaufrecht, insbesondere das Gewährleistungsrecht wesentlicher Bestandteil des Autorechts.
Bei einem Neuwagenkauf beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit ist der Verkäufer verpflichtet auftretende Mängel am Fahrzeug unverzüglich zu beheben. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch zu beachten, dass nur innerhalb der ersten 6. Monate vermutet wird, dass der Mangel am Fahrzeug schon beim Gefahrenübergang vorgelegen hat. Nach Ablauf der ersten 6. Monate findet eine rechtliche Beweislastumkehr statt. Ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang bestand.