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Am 10.12.2020 wurde die Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 07.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit reagiert die Bundesregierung auf die umfangreichen Folgen der weiterhin bestehende Corona -Krise, indem sie die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien erleichtert und Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen der Förderrichtlinie sind am 11.12.2020 in Kraft getreten. Im Einzelnen: 1. Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus 2. Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des ... weiter lesen
Die Krones AG ist ein deutscher börsennotierter Hersteller von Anlagen und Maschinen für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung von Getränken und flüssigen Nahrungsmitteln in PET- und Glasflaschen sowie Getränkedosen[2] mit Sitz in Neutraubling, Bayern. Die Corona -Pandemie hat auch Krones zugesetzt. Im September kündigte Krones an 500 Arbeitsplätze abzubauen. Dabei setzte Krones auf ein Freiwilligenprogramm und Vorruhestandsregelungen . Die Ausstiegsprogramme begannen im Oktober und endeten im November. 400 Arbeitnehmer haben die Programme angenommen und steigen in den kommenden Monaten aus dem Arbeitsverhältnis bei Krones aus. Das Ziel des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) festgestellt, dass Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einem besonderen Vertrauensverhältnis unterliegen. Dieses erfahre jedoch eine empfindliche Störung, sofern der Arbeitnehmer während des Personalgesprächs Tonaufzeichnungen mittels eines Mobiltelefons mache. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts bringt diese Handlung das Misstrauen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck. Dieses Misstrauen ermögliche ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07) Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar. Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen
Ursprung fast jeden Mobbing-Prozesses ist ein ungelöster Konflikt. Wird dieser nicht gelöst, kommt es oft zum Mobbing. Der Betroffene wird dann Ziel von Handlungen der Mitarbeiter – dazu gehört oft, dass mit dem Opfer nicht mehr kommuniziert wird, dessen Arbeit wird erschwert und sabotiert durch die Kollegen und Vorgesetzte. Es werden über das Opfer Gerüchte verbreitet. Im weiteren Verlauf wird das Mobbing-Opfer zum Außenseiter, es wird sozial gemieden und meist zeigt sich jetzt eine Veränderung des Verhaltens des Mobbing-Opfers, oft unbewusst. Oft ist dem Mobbing-Opfer spätestens ab diesem Zeitpunkt eine selbstständige Lösung der Situation nicht mehr möglich – und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Fertigen Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen an und drohen in der Folge mit der Veröffentlichung der Aufnahme, kann dies zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses führen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11). Nach Ansicht des Arbeitsgerichts handelt es sich bei dem Mitschnitt des Personalgespräches per Handy und der anschließenden Drohung die Aufnahme zu veröffentlichen um die Beurkundung des ... weiter lesen
Fortbestand von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang Die Arbeitgeberin erwarb im Juli 1998 im Wege des Betriebsübergangs von einem anderen Unternehmen einen Betrieb und Teile zweier weiterer Betriebe; die beiden Betriebsteile führte sie als selbständige Betriebe fort. Andere Betriebe besaß sie nicht. In dem abgebenden Unternehmen galt beim Betriebsübergang eine als Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossene "Betriebsordnung". In ihr waren zahlreiche, auch nicht mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten geregelt. Im September 1998 wurde bei der Arbeitgeberin ein Gesamtbetriebsrat gebildet. Im April 1999 kündigte die Arbeitgeberin die "Betriebsordnung" zum 31. Dezember 1999 gegenüber dem antragstellenden ... weiter lesen
Erfurt (jur). Können Arbeitnehmer rückwirkend den Abschluss eines Arbeitsvertrages beanspruchen, erhalten sie deshalb noch lange kein rückwirkendes Arbeitsentgelt. Denn eine Arbeitsvergütung setzt ein „tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis“ voraus, urteilte am Mittwoch, 19. August 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer BASF-Beschäftigten (Az.: 5 AZR 975/13). Geklagt hatte eine beim Chemie-Konzern BASF bis Ende 1986 beschäftigte Frau. Ihr Arbeitsverhältnis ging danach auf eine neu gegründete Gesellschaft über. BASF garantierte der Frau ein Rückkehrrecht zum Konzern. Doch die neu gegründete Gesellschaft hatte keinen ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass Angestellte zu Geschäftsführern bestellt werden, ohne dass dies sauber durch eine Änderung des Arbeitsvertrags dokumentiert wird. Wenn diese dann die Kündigung erhalten, ist oft zweifelhaft, ob sie sich hiergegen an die Arbeitsgerichte oder an das zuständige Landgericht wenden müssen. Dies zeigt einmal mehr die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.02.2013, 10 AZB 78/12. In diesem Fall wurde ein Arbeitnehmer 2011 zum Geschäftsführer bestellt und der mit ihm zuvor im Jahr 2009 geschlossene Arbeitsvertrag nicht abgeändert. Im Jahr 2012 wurde dann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet und der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit seinem Urteil vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass eine Kündigung unwirksam sein könne, sofern der Arbeitnehmer eine im Vorstellungsgespräch gestellte Frage nach einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe. Das BAG stimmte somit weitgehend mit der Vorinstanz überein. Ein Arbeitgeber ist im Vorstellungsgespräch nicht dazu berechtigt, dem Arbeitnehmer sämtliche Fragen zu stellen. Vielmehr sollten seine Fragen einen sachlichen Bezug auf die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das berühmt-berüchtigte Werk von Adolf Hitler, „Mein Kampf“, durfte viele Jahre in Deutschland nicht nachgedruckt werden. Davon unabhängig dürften sich noch zahlreiche Originalausgaben im Umlauf befinden. Eine solche Ausgabe mit eingeprägtem Hakenkreuz hatte ein Mitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes während der Arbeitszeit im Pausenraum seines Dienstgebäudes gelesen. Infolge dessen erhielt er die ordentliche Kündigung – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer müssen im sprichwörtlichen Sinne zwei Herren dienen: Zunächst der Zeitarbeitsfirma, mit der sie den Arbeitsvertrag geschlossen haben. Wenn sie dann an einen Kunden verliehen worden sind, werden sie in dessen Betrieb eingegliedert und müssen dessen Weisungen Folge leisten. Welche Gerichte sind aber zuständig, wenn der Leiharbeitnehmer den Entleiher verklagen möchte? Hierüber herrschte bis zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.2011, 10 AZB 49/10, Unklarheit, die jetzt beseitigt wurde. In dem entschiedenen Fall wollte ein Leiharbeitnehmer vom Entleiher eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erhalten, ... weiter lesen