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Dies hat jetzt der 1. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anders lautende Entscheidung des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 7. August 2001 aufgehoben, durch welche der Betroffene wegen vorsätzlicher Besorgung fremder Rechts-angelegenheiten in 170 Fällen zu Geldbußen von insgesamt DM 170.000 (jetzt € 86.919) verurteilt wurde. In den Jahren 1997/1998 bot der Betroffene in mehreren Publikationen bundesweit Informationen zum Kauf an, auf welche Weise die Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes vermieden werden kann. Für einen Betrag von DM 550 übersandte er eine 25-seitige Informationsbroschüre (den sog. „Anti-Wehrdienstreport“) und erklärte sich bereit, bei Bedarf Interessenten telefonisch und ... weiter lesen
Führt jemand unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug im Straßenverkehr, kann er hierdurch eine bloße Ordnungswidrigkeit oder aber auch eine Straftat begehen. Ordnungswidrig handelt, wer unter Wirkung von beispielsweise Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Amphetamin im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt. Hierfür reicht es bereits aus, wenn die Substanz im Blut nachgewiesen wird. Da jedoch nicht jede Anreicheung von Betäubungsmitteln im Blut eine Auswirkung auf das zentrale Nervensystem hat, wurden folgende Grenzwerte geschaffen: ... weiter lesen
Leipzig/Karlsruhe (jur). Wegen der „Detektivaffäre“ in der saarländischen Stadt Homburg muss der von seinem Amt suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) gut 10.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte am Donnerstag, 3. März 2022, ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 5 StR 228/21). Schneidewind war 2014 zum Oberbürgermeister der gut 40.000 Einwohner zählenden Kreisstadt Homburg gewählt worden. Er war unter anderem mit dem Versprechen angetreten, gegen Missstände im städtischen Baubetriebshof anzugehen. Dort sollen Mitarbeiter unter anderem Holz aus dem Staatsforst auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso: Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland – anders als zum Beispiel in Österreich – straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zu den Themen: • Biermann im Bundestag • Reform des Sexualstrafrechts • Promillegrenze für Radfahrer • Sittenwidriger Stundenlohn in Brandenburg • EuGH-Urteil: kein Harzt IV für Rumänin in Deutschland Biermann schimpft im Bundestag auf die Linke Anlässlich der Feierlichkeiten zum Mauerfall im Bundestag sollte der Liedermacher Wolf Biermann auf Einladung von Parlamentspräsident Lammert singen. Er sprach aber zunächst und nutzte die Zeit für eine heftige Verbalattacke gegen die ... weiter lesen
Die Grundrechte der Vereinigungs- bzw. Koalitionsfreiheit gelten auch im Bereich des Strafvollzuges. Sie unterliegen verfassungsimmanenten Schranken, die sich aus der Gewährleistung eines funktionierenden Strafvollzugs ergeben können. Unter Hinweis auf diese Rechtsgrundsätze hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 02.06.2015 die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld zur erneuten Entscheidung über einen Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung von Anträgen auf Mitgliedschaft in einer Gefangenengewerkschaft verpflichtet. Der 47 Jahre alte, antragstellende Strafgefangene verbüßte in der Justizvollzugsanstalt Willich I eine Freiheitsstrafe. Er war Mitglied der ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 26. Oktober 2001 zwei Angestellte einer Papierfirma wegen mehrfacher Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen die Firma hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 7,9 Mio DM angeordnet. Die Firma (als Verfallsbeteiligte) und die Staatsanwaltschaft hatten gegen die Verfallsanordnung Revision eingelegt. Die Firma wollte insbesondere ihre Kosten in Abzug bringen, die Staatsanwaltschaft erstrebte einen höheren Verfallsbetrag. Gegenstand der Verfallsanordnung sind Embargoverstöße in der Zeit von 1992 bis 1995. Die Papierfabrik hatte Tabakpapier an eine Firma in Serbien geliefert. Diese Geschäftsbeziehung bestand schon vor dem Embargo und war ... weiter lesen
Ausgangslage – was ändert sich? Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen
Geldstrafe für Ohrfeige bei Klassenkameraden wegen "Mobbing" der Tochter. Der Strafrichter des Amtsgerichts Ludwigsburg hat eine angeklagte Mutter nach der Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 8,- € (= 240,- €) verurteilt. Nach § 223 StGB (Strafgesetzbuch) wird wegen Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt. Zu den vorangegangenen Informationen ist allerdings zwingend stets zu beachten, dass diese kurzen Ausführungen lediglich einen ersten groben Überblick über über strafrechtliche ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB) Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail. Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Ist der Einsatz von Trennscheiben bei Verteidigerbesuchen im Strafvollzug bei Gefahr von Geiselnahmen zulässig? Diese Frage will der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe bejahen und hat die Sache zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Der 32jährige Gefangene verbüßt nach einem verübten Banküberfall eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen räuberischer Erpressung in der Vollzugsanstalt Bruchsal. Aufgrund der bestehenden Gefahr, der Gefangene werde sich durch eine Geiselnahme aus der Haftanstalt freipressen, hat die Vollzugsanstalt bei ihm besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Unter anderem hat sie festgelegt, dass der Gefangene von seinem Verteidiger nur im ... weiter lesen
Die Polizei darf bei einem Hartz IV Empfänger nicht Geldscheine im Wert von 4.200 Euro mit der Begründung sicherstellen, dass diese erfahrungsgemäß aus einer Straftat stammen würden. Vorliegend war ein Hartz IV Empfänger in eine Verkehrskontrolle geraten. Als die Beamten zudem Marihuana Geruch im Fahrzeug bemerkten, durchsuchten sie das Fahrzeug. Doch diesbezüglich wurden sie nicht fündig. Als sie jedoch im Kofferraum Geldscheine im Wert von 4.200 Euro vorfanden, nahmen sie das Geld an sich im Wege der Sicherstellung. Sie nahmen dem Bedürftigen nicht ab, dass er sich diesen Betrag angespart habe und dieses Geld für seine Freundin zum Einkaufen bestimmt sei. Doch der Betroffene ... weiter lesen