Kontopfändung
Wird eine Kontopfändung vorgenommen, handelt es sich dabei um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Zu dieser kann es kommen, wenn Sie als Schuldner den Zahlungsaufforderungen des Gläubigers nicht nachgekommen sind. Erwirkt dieser einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie oder wurde ein entsprechendes Urteil erlassen, hat Ihr Gläubiger das Recht, Ihr Konto pfänden zu lassen.
Dies geht selbstverständlich nicht einfach so. Vielmehr muss der Gläubiger die Kontopfändung in einem ersten Schritt beantragen. Dies geschieht am örtlichen Amtsgericht. Durch dieses wird in einem zweiten Schritt dann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Das Amtsgericht sorgt dann dafür, dass Ihre Bank diesen erhält. Sobald der Bank der entsprechende Beschluss zugestellt wurde, kann die Kontopfändung dann eingeleitet werden.
Für Sie bedeutet eine Kontopfändung, dass Sie nicht mehr über Ihr Konto frei verfügen können. Das heißt, vorhandenes Guthaben steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung. In einem solchen Fall heißt es schnell zu reagieren. Sie haben ab Zugang der Kontopfändung vier Wochen Zeit, um entsprechende Schritte gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahme einzuleiten. Anderenfalls erhält der Gläubiger das vorhandene Guthaben. Sollte dieses ausreichen, um die Schulden zu tilgen, wird die Kontopfändung aufgehoben. Anderenfalls bleibt diese bestehen, und alle folgenden Zahlungseingänge gehen weiterhin an den Gläubiger.
Eine Kontopfändung geschieht in der Regel nicht ohne Grund. Oft liegen hier bereits einige Missstände in der Vergangenheit, die nicht mit dem nötigen Fachwissen aus dem Weg geschafft wurden. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Kontopfändung. Dieser wird Sie umfassend und mit dem nötigen Feingefühl in dieser oft für den Betroffenen belastenden Situation beraten. Zudem kann ein Rechtsanwalt für Kontopfändung Sie darüber informieren, wie Sie sich vor einer Kontopfändung schützen und welche vorbeugenden Maßnahmen Sie bei Ihrer Bank in Angriff nehmen sollten. So kann etwa durch ein sogenanntes P-Konto ein bestimmter Grundfreibetrag beantragt werden, der nicht gepfändet werden kann.