Das Gaststättenrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und kann seit der Föderalismusreform 2006 eigenständig von den Bundesländern geregelt werden. In erster Linie ist das Gaststättenrecht für die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen zuständig. Auch der Widerruf der Erlaubnis, sowie die Erteilung einzelner Auflagen sind Gegenstand des Rechtsgebietes. Gerade Gaststättenbetreiber kommen häufig in Kontakt mit dem Rechtsgebiet Gaststättenrecht, sodass es ratsam ist einen Rechtsanwalt Gaststättenrecht bei Problemen mit der Behörde zur Hilfe zu ziehen.