Das Polizei und Ordnungsrecht ist Teile des besonderen Verwaltungsrechts und ausschließlich Ländersache. Dementsprechend können die Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern variieren. Das Polizei-und Ordnungsrecht, als Gefahrenabwehrrecht regelt primär, mithilfe der niedergeschriebenen Ermächtigungsgrundlagen, die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Bei Konflikten im Rechtsgebiet Polizei-und Ordnungsrecht ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann bei vielen Problemen in diesem Bereich unterstützende Funktion haben und seinen Mandaten zur Seite stehen.