Infos zum Rechtsanwalt für Vereinsrecht
Im deutschen Vereinsrecht werden sowohl die Gründung eines Vereines als auch dessen Organisation geregelt. Die entsprechenden Gesetze sind im BGB zu finden. Jedoch beruht das Vereinsrecht auf dem verfassungsrechtlichen Hintergrund der Vereinsfreiheit, Art. 9 GG. Es werden verschiedene Arten von Vereinen unterschieden.
Altrechtliche Vereine bestanden bereits bei dem Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900. Es bedarf keiner Eintragung ins Vereinsregister.
Eingetragene Vereine sind beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes einzutragen. Durch diese Maßnahme erhält ein nicht wirtschaftlicher Verein den Status einer juristischen Person. Der Verein erstellt eine Verfassung, in der er seine Organisation selber bestimmt. Wird ein Verein gemäß der Abgabenverordnung als mildtätig oder gemeinnützig eingestuft, so ist er von den Abgaben befreit. Grundsätzlich gilt eine Mindestmitgliederzahl von 7, um einen Verein gründen zu können.
Wirtschaftliche Vereine sind u.a. Aktiengesellschaften, GmbH’s und andere Rechtsformen. Vollständige Rechtsfähigkeit erlangen sie durch die zugehörigen Gesetze: AG-Gesetz, GmbH-Gesetz usw.
Zur Gründung eines Vereines sind eine Gründungsversammlung sowie die Anwesenheit von mindestens 7 Personen notwendig. Die erstellte Satzung des Vereins muss von diesen 7 Personen unterzeichnet werden. Anschließend wird der Vorstand bestellt: 1. und 2. Vorsitzender, Schriftführer, Kassenwart, Beisitzer. Ist auch dieser Tagespunkt abgehandelt, wird ein Gründungsprotokoll verfasst. Als letzter Gründungsschritt wird die Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragt.
In regelmäßigen Abständen ist eine Mitgliederversammlung abzuhalten. Für jede ist ein Protokoll zu erstellen.
Einem Verein kann die Rechtsfähigkeit auch wieder aberkannt werden. Dies wird etwa geschehen, wenn der Vorstand nicht mehr vollständig besetzt werden kann. Auch wenn die Mitgliederzahl unter 3 sinkt, ist ein Verein nicht mehr existent.
Es ist für die Gründungsmitglieder eines Vereines nicht immer sofort ersichtlich, nach welchen Kriterien die Abgabenfreiheit vergeben wird. In diesem Fall ist es ein Leichtes, einen Rechtsanwalt für Vereinsrecht zu konsultieren. Dieser ist durch seine Schwerpunktslegung über alle Rechte und Pflichten, die mit einer Vereinsgründung einhergehen, bestens informiert. Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein, wenn ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwaltes für Vereinsrecht auf beispielsweise dem Steuerrecht oder Wirtschaftsrecht liegt. Eine Beratung beim Anwalt für Vereinsrecht wird den Klienten über eine eventuell bestehende Problematik in Punkten wie z.B. Satzungsänderung, Gemeinnützigkeit, Kassenprüfung, Spenden oder auch Haftung aufklären. Auf diese Weise kann einem Fehlverhalten vorgebeugt und etwaige rechtliche Folgen vermieden werden.