Straßburg (jur). Strafgefangene dürfen nicht ständig in ein anderes Gefängnis verlegt werden. Zumindest wenn dies erkennbar zu einer psychischen Erkrankung führt, bedeuten die Verlegungen eine erniedrigende und menschenrechtswidrige Behandlung, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag, 17. November 2015, gegen Belgien entschied (Az.: 47687/13).
Der heute 48-jährige Beschwerdeführer ist Franzose, er lebt aber in Belgien. Zwischen 1984 und 2008 wurde er dort wegen verschiedenster Straftaten verurteilt, darunter Mord, Raub und Geiselnahme. Entsprechend verbrachte er viele Jahre im Gefängnis.
2007 diagnostizierte ein Psychiater ... weiter lesen