Subventionen
Das Wort Subvention kommt aus dem lateinischen und bedeutet zu Hilfe kommen. Dieser Ausdruck wird in Deutschland benutzt, wenn die öffentliche Hand Gelder bestimmten Empfänger ohne eine Gegenleistung zukommen lässt, also wenn der Staat beispielsweise Steuern ermäßigt oder landwirtschaftliche Betriebe mit finanziellen Mitteln unterstützt. Wenn es sich dabei um private Haushalte handelt als Empfänger, so wird das als Transfer bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist die Eigenheimzulage. Am häufigsten verbreitet sind Subventionen in der Landwirtschaft und im Bergbau.
Das Subventionsrecht befasst sich immer mit der Frage, ob der Staat eine Förderung gewähren darf oder nicht. Dabei geht es um Unternehmer und auch Privatpersonen, die ggf. eine Subvention beanspruchen können. Ein Rechtsanwalt für Subventionen bewegt sich hier auf einem äußerst schwierigen Pflaster, denn Subventionen sind häufig von der Haushaltslage von Kommunen, Land, Bund oder auf Europaebene der Europäischen Kommission abhängig. Deshalb rät der Anwalt für Subventionen seinen Klienten in alle Regel dazu, nicht auf die Förderung allein zu vertrauen. Wenn eine Subvention dann doch gewährt wird, ist es wie ein Zusatzeinkommen, das nicht erwartet wurde. Der Rechtsanwalt weiß auch, dass eine öffentliche Förderung durch Subventionen immer an harte Auflagen gebunden ist und freies unternehmerisches Handeln sehr stark einschränken. Wenn ein Unternehmer sich einmal auf eine subventionierte Förderung eingelassen hat, ist es auch schwierig, hier wieder herauszukommen, wenn diese Förderung die Grundlage des Tuns ist. Ein Anwalt für Subventionen ist dann häufig ein wichtiger Partner, denn die rechtlichen Grundlagen sind sehr schwierig und lassen wenig Spielraum zu. Die Vorgaben einer Subvention und die Konsequenzen sind daher genauestens vor der Antragstellung zu überprüfen.