Ladendiebstahl
Ladendiebstahl ist eine der am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland. Unter Ladendiebstahl wird das widerrechtliche Entwenden von Gütern aus einem Geschäft verstanden, aber auch das Auszeichnen mit falschen Preisen, oder das falsche Abzeichnen von Warenkontrollen gehören dazu. Mit 17% machen die Ladendiebstähle einen großen Teil der verhandelten Straftaten in Deutschland aus. Jährlich werden so geschätzte 4 Milliarden Euro an Waren entwendet. Geschäfte versuchen der Problematik des Ladendiebstahls entgegenzuwirken, indem sie zum Beispiel eigens Ladendetektive einsetzen, welche die Geschäfte speziell überwachen. Auch elektronische Kontrollen am Eingang sollen vor Ladendiebstahl schützen. Dies gelingt jedoch nicht immer. Durch den Einsatz von verschiedenen technischen Hilfsmitteln ist es den Ladendieben möglich, die Waren unbemerkt aus dem Laden zu entwenden. Mithilfe von Kameras und patrouillierenden Detektiven werden aber sehr viele Ladendiebe überführt.
Ein Anwalt für Ladendiebstahl wird dann benötigt, wenn der Beschuldigte eine Strafanzeige zugestellt bekommen hat. Dies ist nur dann möglich, wenn er entweder auf frischer Tat ertappt wurde, oder seine Personalien bekannt sind und es Beweise für den Diebstahl gibt. Sollte sich der Beschuldigte keinen Rechtsanwalt zum Ladendiebstahl leisten können, wird ihm vom Staat ein so genannter Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Der Anwalt für Ladendiebstahl betreut seinen Mandanten durch den gesamten Prozess hindurch. Angefangen bei der Strafanzeige, über Verhöre bis hin zum eigentlichen Prozess, also der Verhandlung vor einem Gericht. Bei Ersttätern sind die Strafen meist noch gering, bei Wiederholungstätern können allerdings auch härtere Strafen wie zum Beispiel Freiheitsstrafen zum Einsatz kommen, da die Aussicht auf Rückfälle doch sehr hoch ist und das Gericht dies hierdurch verhindern will.