Bauantrag
Für jedes Bauvorhaben ist es notwendig, einen Bauantrag zu stellen, um eine Baugenehmigung erhalten zu können. Die Bauordnung regelt in Deutschland die Einzelheiten eines Bauvorhabens. Jedes Bundesland hat zusätzlich eine Bauvorlagenverordnung erstellt, die ebenfalls für bestimmte Vorgaben zuständig ist. Zum Einreichen eines Bauantrages ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen Architekten oder einen Bauingenieur mit Eintrag in die Liste der Bauvorlageberechtigten in der Ingenieurskammer. In den einzelnen Bundesländern ist dies teilweise anders geregelt. Der Entwurfsverfasser stellt alle notwendigen Unterlagen zusammen. Hierzu gehören Baupläne, Baubeschreibung, Antragsformulare, Lageplan, Entwässerungspläne, technische Beschreibungen -etwa der Heizungsanlage- sowie statische Berechnungen. Um bestimmte Einzelheiten des Bauvorhabens bereits im Vorwege zu klären, gibt es zusätzlich die Möglichkeit der Bauvoranfrage. Wurde diese ohne Beanstandung genehmigt, kann sie als regulärer Bauantrag übernommen werden. Erst nach Erhalt der endgültigen Baugenehmigung kann mit dem Bau begonnen werden. Dies gilt auch für die Vorarbeiten wie Aushub.
In jeder Gemeinde existiert ein Bebauungsplan. Gemäß dieses Planes ist das Bauvorhaben auszurichten. Kommt es bei einem Bauvorhaben zu Konflikten mit diesem sogenannten B-Plan, kann eine Genehmigung auch versagt bleiben. Sind Sie in diese Situation geraten, kann der Rechtsanwalt für Bauantrag helfen. Dank seiner fachlichen Spezialisierung auf Bauvorhaben ist er schnell in der Lage, sich für den Einzelfall ein vollständiges Bild zu machen. So kann er seinem Klienten schnell Auskunft über die Problematik geben. Mit dem Anwalt für Bauantrag an der Seite besteht die Möglichkeit für den Bauherren, sein geplantes Projekt so zu ändern, dass die zuständige Behörde sich in einer Mediation positiv äußern kann.