Hauskauf
Ein Hauskauf sollte gut geplant sein. Viele Komponenten sind zu beachten. Neben dem passenden Haus in der geeigneten Wohngegend ist eine fundierte Finanzierung zwingend notwendig. Hierzu ist die Beratung eines Finanzberaters oder mit dem Immobilienfachmann in einer Bank angeraten. Ist das passende Objekt gefunden, sollten die Eigentumsverhältnisse des momentanen Besitzers geprüft werden, damit es beim Vertragsabschluss nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt. Selbiges gilt für die Schuldenfreiheit der Immobilie. Besteht ein Restdarlehen, so kann dies vom Käufer übernommen werden. Selbstverständlich ist dies im Kaufvertrag gesondert festzuhalten. Trotz allen Formalitäten sollte eine genaue Überprüfung des Hauses nicht vergessen werden. Die Bausubstanz, Fenster, Türen, die Heizungsanlage und natürlich das Dach sind genauestens zu inspizieren. Kommen Zweifel an der Korrektheit einiger Angaben des Verkäufers auf, besteht die Möglichkeit, Gutachter für die Überprüfung hinzu zu ziehen.
Generell sollte bei einem Hausverkauf ein Rechtsanwalt für Hauskauf involviert werden. Dies hat verschiedene Gründe: Zunächst ist er am besten darüber informiert, wie der Verkaufsvertrag aufgesetzt werden muss, um beiden Seiten, Verkäufer und Käufer gerecht zu werden. Dies beinhaltet sowohl den Umfang des Kaufes, beispielsweise wenn zusätzlich Mobiliar übernommen wird, als auch die komplette Zahlungsabwicklung. Besteht eine Partei darauf, kann der Anwalt für Hauskauf den Kaufpreis zunächst auf ein Übergangskonto gezahlt bekommen. Von diesem Konto geht das Geld erst nach der vollständigen Übergabe in die Hände des Verkäufers über. Dies gilt zur Absicherung beider Vertragspartner. Als neutraler Vermittler sorgt der Anwalt dafür, dass der Vertragsumfang komplett und ohne Änderungen eingehalten wird. Auch viele Banken als Geldgeber bestehen auf die Betreuung durch einen Rechtsanwalt für Hauskauf.