Baugenehmigung
Generell hat jeder Eigentümer eines Grundstückes das Recht, sein Eigentum zu verändern, zu bebauen, zu nutzen. Man nennt dies Baufreiheit. Jedoch ist Vorhaben, sein Eigentum zu bebauen, zu verändern oder die Nutzungsweise zu ändern, grundsätzlich von der zuständigen Baubehörde zu gestatten. Zu diesem Zweck ist vor Beginn eines Bauvorhabens ein Antrag auf eine Baugenehmigung bei der Behörde einzureichen. Zudem besteht kein generelles Recht auf die Erteilung einer Baugenehmigung.
Zunächst jedoch muss nach Abschluss der Planung des Bauprojektes ein vollständiger Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht werden. Dieser ist gemäß der Bauordnung korrekt zu stellen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen, damit eine Prüfung möglich wird: Bauzeichnung, Baubeschreibung, Energiebilanz, technische Angaben – etwa der Heizungsanlage, u.ä. . Liegen die Dokumente vollständig vor, wird anhand der landesüblichen Bauordnung geprüft, ob das Projekt mit dem Bebauungsplan der Gemeinde sowie den gesetzlichen Ansprüchen übereinstimmt.
Wurde Ihnen die Baugenehmigung versagt, ist guter Rat teuer. Doch der Rechtsanwalt für Baugenehmigung wird Ihnen mit seinem Fachwissen helfend zur Seite stehen. Er wird mit Ihnen zusammen zunächst den Widerspruch gegen die Ablehnung der Genehmigung innerhalb einer Monatsfrist bei der Behörde einreichen. Anschließend prüft er mit Ihnen und Ihrem Architekten, ob alle Anforderungen erfüllt wurden. Dies kann bedeuten, dass Unterlagen fehlten, die Grenzbebauung nicht mit dem Nachbarn abgesprochen wurde oder die Statik nicht korrekt berechnet wurde. Können die Unstimmigkeiten beseitigt werden, so kann in einem zweiten Prüfungsverfahren eine Baugenehmigung erteilt werden. Wurde der Ablehnungsbescheid jedoch zu Unrecht erstellt und die Behörde zeigt sich trotz allem uneinsichtig, so kann der Anwalt für Baugenehmigung für Sie Klage einreichen. Die Gerichte werden dann die Sachlage neutral prüfen und entsprechend bescheiden.