Siegfried Reulein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Pirckheimerstraße 33, 90408 NürnbergDas Kreditrecht beinhaltet sämtliche Gesetz, Vorschriften und Regelungen, die in direkter oder indirekter Weise mit der Vergabe, dem Umgang und der Rückzahlung von Krediten zusammenhängen. Insbesondere die Vergabe von Krediten an Verbrauchern ist sehr komplex und gesetzlich umfassend geregelt. Die §§ 491 ff. BGB finden bei sogenannten Verbraucherkrediten Anwendung. Durch diese gesonderten Vorschriften, soll der Verbraucher besonders unter Schutz gestellt werden.
In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber die Widerrufsmöglichkeiten und die Formvorschriften bei der Kreditvergabe eingeführt. Bei einem Unternehmenskredit ist die Kreditvergabe wesentlich unkomplizierter und einfacher. Dies ist mit der Schnelllebigkeit und Flexibilität des Geschäftsverkehrs zu erklären. Diverse zusätzliche Vorschriften könnten zu einer Hemmung des Geschäftsablaufes führen.