Das deutsche Rechtsgebiet Reiserecht gehört zum allgemeinen Zivilrecht und ist damit Teil des Privatrechts. Das Reiserecht regelt unter anderem das Zustandekommen eines Reisevertrages. Auf der anderen Seite enthält das Rechtsgebiet Reiserecht Regelungen bei mangelhafter Reiseleistung. Hierbei kommen insbesondere die gesetzlich geregelte Abhilfe, als auch die Schadensersatzansprüche des Reisepartners in Betracht. Viele Reisenden kennen sich im Reiserecht kaum aus, sodass es sinnvoll ist bei Schwierigkeiten einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu nehmen. Dieser kann im Zweifel die bestehenden Ansprüche des Vertragspartners durchsetzen.
Das Reiserecht ist Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts und in den §§ 651a ff. BGB gesetzlich geregelt. Innerhalb dieser Vorschriften werden vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter, dem Reisevertreter und dem Reisenden geklärt. Neben den deutschen Vorschriften gehören zum Reiserecht auch europäische Richtlinien und Verordnungen, die bei der Auslegung des Gesetzes beachtet werden müssen.
Sehr praxisrelevant in dem Rechtsgebiet ist insbesondere das Gewährleistungsrecht. Reisende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit den Reisevertrag zu mindern, zu kündigen oder Schadensersatz zu fordern. Eine abschließende Regelung der Gewährleistungsrechte im Reiserecht ist in den §§ 651c-h zu finden.