Das deutsche Rechtsgebiet Reiserecht gehört zum allgemeinen Zivilrecht und ist damit Teil des Privatrechts. Das Reiserecht regelt unter anderem das Zustandekommen eines Reisevertrages. Auf der anderen Seite enthält das Rechtsgebiet Reiserecht Regelungen bei mangelhafter Reiseleistung. Hierbei kommen insbesondere die gesetzlich geregelte Abhilfe, als auch die Schadensersatzansprüche des Reisepartners in Betracht. Viele Reisenden kennen sich im Reiserecht kaum aus, sodass es sinnvoll ist bei Schwierigkeiten einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu nehmen. Dieser kann im Zweifel die bestehenden Ansprüche des Vertragspartners durchsetzen.