Führerschein
Für das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, muss ein Führerschein vorhanden sein. Der Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland gibt ebenso Auskunft über die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis beinhaltet des Weiteren die sogenannte Fahrzeugklasse, d. h. ein Kraftfahrzeugfahrer darf nur ein Fahrzeug in der Klasse führen, für die er eine Berechtigung hat.
Der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Behörde erteilt, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges, die durch eine Fahrprüfung, gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Fahrerlaubnisordnung, ermittelt wird.
Es gibt die Möglichkeit, sich einen „Internationalen Führerschein“ ausstellen zu lassen. Dieses Dokument ist zeitlich beschränkt und gilt auf der ganzen Welt nur in Verbindung mit dem normalen Führerschein. Dieser Führerschein vereinfacht das Reisen außerhalb von Europa, da alle Daten in mehreren Sprachen erfasst sind, wird jedoch nicht sehr häufig benötigt.
Seit dem 19. Januar 2013 wurden die unterschiedlichen Führerscheine innerhalb Europas zu einem europäischen Führerschein im Scheckkartenformat vereinheitlicht. Neue Führerscheine werden nur noch in dieser Form ausgestellt, wobei es nicht erforderlich ist, die alten Führerscheine sofort umzutauschen. Für die alten Führerscheine gilt eine Übergangsfrist.
Die für Deutschland bisher üblichen Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 unterliegen nun folgenden Änderungen:
Klasse B und BE umfassen alle PKWs; für Motorräder gilt nun Klasse AM, A, A1 und A2; Lastkraftwagen variieren unter Klasse C, CE, C1 und C1E; für Busse sind Klasse D, DE, D1 und D1E vorgesehen; für Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge gelten die Klasse T und L.
Verstößt man gegen die in Deutschland geltende Straßenverkehrsordnung, dann kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen wie zum Beispiel Fahren unter Alkohol, kann es zu einem Entzug des Führerscheins kommen. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Führerschein haben und Ihnen zum Beispiel ein Fahrverbot droht, dann kann ein Anwalt für Führerschein ein hilfreicher Ansprechpartner sein. Der Rechtsanwalt zum Führerschein kann Ihnen nicht nur kompetenten rechtlichen Rat bieten, sondern auch eventuell dabei helfen, den Führerscheinentzug abzuwenden.