Geschwindigkeitsübertretung
Überall auf den Straßen treffen wir auf Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese geben die zulässige Höchstgeschwindigkeit für ein bestimmtes Gebiet, aber auch für Streckenabschnitte an. Diese Grenzwerte sind verbindlich für alle Verkehrsteilnehmer. Sie werden entweder per Verordnung festgelegt oder durch Verkehrszeichen direkt vor Ort gekennzeichnet. Nicht nur auf Straßen, auch auf allen anderen Verkehrswegen werden Geschwindigkeitsbegrenzungen geltend gemacht. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Ausnahmen hiervon sind von gesonderten Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Auf Landstraßen beträgt sie 100 km/h. Dies gilt für PKW und Motorräder. PKW mit Anhänger sowie LKW und Busse unterliegen anderen Höchstgeschwindigkeiten.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten, führt die Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen durch. Dies erfolgt mit mobilen Radargeräten, aber auch mit feststehenden Radarkameras. Mit Hilfe der Geschwindigkeitsbegrenzungen soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Statistiken weisen auf, dass die Unfallgefahr sinkt, je mehr Verkehrsteilnehmer sich an diese Vorschriften halten.
Heutzutage ist der Straßenverkehr schnell und oft aggressiv. Aus diesen Gründen kann es schnell passieren, dass eine Geschwindigkeitsübertretung begangen wird.
Je nach Schwere des Übertritts kommt es zu einem Bußgeld oder gar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. In diesem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt für Geschwindigkeitsübertretung zu Rate zu ziehen. Durch seine Spezialisierung kann er seinen Klienten darüber aufklären, ob etwaige Möglichkeiten vorhanden sind, um das verhängte Bußgeld abzuwenden. Auch im Falle eines Führerscheinentzuges unterstützt er seinen Mandanten nach besten Kräften. Doch auch wer seinen Wagen verliehen hat, kann für die Übertretung als Fahrzeughalter zur Rechenschaft gezogen werden. Gerade in diesen Fällen kann die Unterstützung eines Anwalts für Geschwindigkeitsübertretung sinnvoll sein, um die eigene Unschuld zu beweisen.