Infos zum Rechtsanwalt für Lohnsteuerrecht
Die Lohnsteuer gehört in Deutschland zu den sogenannten Quellensteuern. Sie ist eine Form der Einkommenssteuer und wird auf alle nicht selbstständigen Tätigkeiten erhoben. Die Lohnsteuer wird für gewöhnlich direkt durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Früher waren alle für die Lohnsteuer relevanten Merkmale auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Diese wurde jährlich neu ausgeteilt. Im heutigen, elektronischen Zeitalter werden die Lohnsteuermerkmale mit allen anderen notwendigen Daten, die ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer speichert, elektronisch festgehalten. Das monatliche Nettogehalt eines jeden Arbeitnehmers wird entsprechend berechnet. Der Arbeitgeber ist zur korrekten Abgabe der Lohnsteuer für jeden seiner Arbeitnehmer verpflichtet.
Als eine Form der Einkommensteuer unterliegt die Lohnsteuer dem Einkommensteuergesetz. Gemäß diesem ist die Abgabe in Form einer Vorauszahlung zu tätigen. Durch den Einzug und die Weiterleitung durch den Arbeitgeber wird sie beim Finanzamt entsprechend gewertet. Beim jährlichen Einkommensteuerjahresausgleich werden alle Einkünfte, also auch gewerbliche oder nicht-selbstständige Nebentätigkeiten sowie das Haupteinkommen, aufgerechnet. Dem können diverse Freibeträge entgegengesetzt werden, bevor die endgültige Steuerlast für das benannte Steuerjahr feststeht. Neben einem Grundfreibetrag gemäß § 32a EStG gibt es verschiedene Pauschalbeträge, die abgesetzt werden können. Hierzu gehören unter anderem die Werbekostenpauschale, die Vorsorgepauschale sowie „sonstige Sonderausgaben“. Nach der genauen Aufrechnung wird in einem Einkommensteuerbescheid verkündet, ob es zu einer Rück- oder Nachzahlung kommt. Die Abgabe des jährlichen Einkommensteuerjahresausgleiches ist für viele verpflichtend wie beispielsweise gemeinsam veranlage Ehepaare, die beide einer Berufstätigkeit nachgehen. Hierbei kann ein Steuerberater oder, wenn es sich ausschließlich um nicht-selbstständige Tätigkeiten handelt, ein Lohnsteuerhilfeverein helfen. Da sich die Steuergesetze jährlich ändern können, ist dies anzuraten.
Auch wenn die Abgabe der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben ist, kommt es immer wieder vor, dass dieser der Verpflichtung nicht nachkommt – obwohl er wohlweislich die Anteile des Arbeitnehmers einbehält. Wird dies vom Finanzamt bemerkt, so ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Lohnsteuerrecht von diesem Arbeitgeber die einzig korrekte Verhaltensweise. Denn bei Steuervergehen handelt es sich nicht um ein geduldetes Vergehen. Der Anwalt für Lohnsteuerrecht hat hier unter anderem die Pflicht, seinen Mandanten von der Abgabepflicht zu überzeugen. Auch bei guter Vertretung kann es dazu kommen, dass per Gericht das Einstellen von Angestellten auf Dauer verboten wird. Meistens ist es nicht möglich, einen derartigen Fall durch eine Mediation oder anderweitig außergerichtlich zu lösen. Eine Anwaltskanzlei für Lohnsteuerrecht stellt sich in vielen Orten auch der Aufgabe der Steuerberatung. Daher ist es großen Firmen möglich, einen Anwalt oder eine Anwältin für Lohnsteuerrecht mit ihren gesamten steuerlichen Belangen zu betrauen. So ist die lohnsteuerrechtliche Seite bestens abgesichert und der Anwalt ist jederzeit bestens über die betriebliche Situation im Bilde.