Infos zum Rechtsanwalt für Unternehmenskaufrecht
Es gibt viele Möglichkeiten sein Unternehmen an eine dritte Person zu übergeben. Die häufigste ist der Verkauf eines Betriebes. Bei kleinen und mittelständischen Betrieben kommt hier in den meisten Fällen der herkömmliche Kaufvertrag zum Tragen. Handelt es sich hingegen um ein Unternehmen, das die Rechtsform einer Aktiengesellschaft trägt und somit börsennotiert ist, ist eine Beachtung der Richtlinien und Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zwingend erforderlich. Doch egal, um welche Art des Verkaufes es sich handelt, der Kaufvertrag ist notariell zu beglaubigen. Ebenso sind sämtliche zuständige Behörden und Organisationen vom Besitzerwechsel zu informieren.
Bei dem Kauf eines Unternehmens handelt es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Transaktion. Ganz oder teilweise wird das Kaufobjekt gegen eine vorher vereinbarte Kaufsumme vom Anbieter auf den Käufer übertragen. Sowohl das GmbH-Gesetz als auch das BGB bilden die rechtliche Grundlage für Unternehmensveräußerungen.
Für den Verkauf eines Betriebes können die unterschiedlichsten Gründe vorliegen: Alter, Krankheit, Tod, aber auch der Wunsch auf einen Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen des neuen Besitzers. Letzteres kann auch wieder auf verschiedenen Gründen beruhen: Zuliefererbetrieb für das Hauptunternehmen, Erweiterung der Angebotspalette durch das neue Unternehmen, Serviceunternehmen für die eigenen Produkte, u.v.m. Auch finanzielle Gründe sind denkbar: Der Cashflow soll erhöht werden. Eine Insolvenz soll abgewendet werden. Zuletzt sind noch die Marktmotive überzeugend. Denn mit der Übernahme eines Konkurrenten wird die eigene Marktposition gestärkt.
Der Verkauf eines Unternehmens ist eine komplexe Angelegenheit. Sie wird, wenn dies der Wunsch des Unternehmers ist, von Anfang an von der gewählten Anwaltskanzlei für Unternehmenskaufrecht durchgeführt. Dies Beginnt mit dem Erstellen der notwendigen Unterlagen, die klare Aussagen über den Betrieb machen können: Bilanzen, Ein- und Ausgabenvergleiche, Produktionszahlen, Mitarbeiterzahlen u.v.m. Es folgt die Phase der Akquise und der Findung von Interessenten. Wie lange diese Phase dauert, ist sowohl von der Branche als auch von den betrieblichen Vorzügen abhängig. Im Einzelnen wird mit jedem Interessenten separat verhandelt. Nur so kann ein konkurrenzwidriges Verhalten ausgeschaltet werden. Der Anwalt für Unternehmenskaufrecht ist selbstverständlich auch für die Ausarbeitung und Durchführung des Kaufvertrages bzw. des eigentlichen Kaufvorganges zuständig. Ebenso kontrolliert der Rechtsanwalt für Unternehmenskaufrecht die Eintragung in den entsprechenden Registern, etwa am Amtsgericht oder dem entsprechenden Unternehmensverband. Auch wenn der verkaufende Unternehmer die Fäden in der Hand hält, ist es der Anwalt für Unternehmenskaufrecht, der die praktische, rechtlich korrekte Umsetzung vollzieht.