Infos zum Rechtsanwalt für Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht ist überwiegend im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und befasst sich mit allen Rechtsfragen in Bezug auf Grundstücke, insbesondere den Grundstückskaufvertrag oder die dinglichen Rechte von Grundstücken. Abhängig vom Grad der Berechtigung wird im Grundstücksrecht unterschieden zwischen
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dem Eigentum (Vollrecht am Grundstück),
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dem Erbbaurecht (grundstücksgleiches Recht),
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den beschränkt dinglichen Rechten, welche sich unterteilt in
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Grunddienstbarkeit,
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beschränkt persönliche Dienstbarkeit,
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Nießbrauch,
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Reallast,
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dingliches Vorkaufsrecht
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Grundpfandrechte (Hypothek, Grund-, Rentenschuld).
Bei Grundstücken gelten für die Eigentumsübertragung besondere Regeln, da es sich hierbei nicht um bewegliche Sachen handelt. Die Grundstücksübertragung auf einen neuen Eigentümer erfolgt gemäß § 935 BGB durch eine notariell beurkundete Auflassungserklärung, wodurch der Antrag gestellt wird, die Rechtsänderung im Grundbuch einzutragen. Mit erfolgter Grundbucheintragung geht das Grundstückseigentum auf den neuen Eigentümer (Rechtsinhaber) über. In Ausnahmefällen ist ein Eigentumsübergang bereits vor der Eintragung ins Grundbuch möglich. Dieses geschieht kraft Gesetzes beispielsweise durch Erbfolge oder im Rahmen einer Zwangsversteigerung.
Allerdings kann es einige Zeit dauern, bis die neuen Rechtsverhältnisse nach Abschluss des Kaufvertrages im Grundbuch eingetragen sind. Daher hat der Grundstückskäufer die Möglichkeit, sein Recht durch eine Vormerkung, die seinen Anspruch auf Grundstücksübereignung beinhaltet, im Grundbuch eintragen zu lassen. So wäre im Falle eines zweiten Grundstücksverkaufs durch den Noch-Eigentümer der zweite Kaufvertrag aufgrund der Vormerkung des ersten Kaufvertrages unwirksam. Allerdings muss für die Eintragung der Vormerkung ins Grundbuch die Zustimmung (Eintragungsbewilligung) des Noch-Eigentümers vorliegen.
Hinsichtlich der Grundpfandrechte spielt auch die Rangfolge eine besondere Rolle im Grundstücksrecht. Da sich das Grundbuch in verschiedene Abteilungen gliedert, kann die zeitliche Reihenfolge gerade im Falle einer Verwertung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung von großer Bedeutung sein.
Wenn es hinsichtlich eines Grundstücks zu Streitigkeiten kommt, ist ein Rechtsanwalt für Grundstücksrecht der richtige Ansprechpartner. Er verfügt nur über umfangreiche Fachkenntnisse und auch entsprechende Praxiserfahrungen. Dabei steht er seinen Mandanten nicht nur bei Fragen zum Thema Grundstückserwerb und -übereignung fachlich und kompetent zur Seite. Ein Anwalt für Grundstücksrecht ist auch mit Themen wie z. B.
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Altlasten und Altlastensanierung,
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Verkehrswert,
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Sondernutzungsrechten
vertraut. Dabei vertritt der Rechtsanwalt zum Grundstücksrecht die Interessen seiner Mandanten nicht nur bei außergerichtlichen Streitigkeiten, sondern auch kompetent und fachlich bei Verhandlungen vor dem zuständigen Gericht.